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25.08.2010

Schildbürger-Streich: Todesstrafen-Volksinitiative darf gestartet werden, obwohl sie gegen Menschenrechtskonvention verstösst

volksinitiative zur einführung der todesstrafe darf gestartet werden
bekloppte schweiz: da wollen 7 einzelpersonen eine volksinitiative starten, die im schweizer ländle die todesstrafe für schwerverbrechen (sexuelle kindesmisshandlungen mit todesfolge) einführt. die initianten liessen den initiativtext amtlich prüfen und kriegten von den behörden die bewilligung, mit der unterschriftensammlung zu beginnen, obwohl die volksinitiative eindeutig gegen die menschenrechtskonvention verstösst. dies kümmert die schweizer behörde allerdings nicht, da sie die volksinitiative vor dem start der unterschriftensammlung nur auf formale aspekte prüft.

inhaltlich:
die initianten wollen mit der todesstrafe "den opfern (also den missbrauchten und anschliessend getöteten kindern) ihre würde wieder zurückgeben". bei allem verständnis für rachegelüste von angehörigen ermordeter kinder: es wäre toll, wenn sich initianten solch unchristlicher volksinitiativen einmal in ländern, in denen die todesstrafe eingeführt ist, über den erfolgsfaktor informieren würden. wer die kriminalitätsrate in amerika, trotz todesstrafe, einmal genauer ansieht, der müsste eigentlich einsehen, dass diese strafmethode absolut keine abschreckende, präventive wirkung hat. sie befriedigt einzig unchristliche rachegelüste.

die lehren für die schweiz:
nicht nur für das image der schweiz ist es höchste zeit, dass volksinitiativen vor beginn der unterschriften-sammlung formal und rechtlich  geprüft werden. so dass es in zukunft nicht mehr möglich ist, dass volksabstimmungen durchkommen, die gegen völkerrecht, resp. die menschenrechtskonvention verstossen, wie dies in den letzten jahren mit der minarett-initiative, der verwahrungsinitiative, der verjährungsinitiative der fall war.

update, 12 uhr: die initianten haben kalte füsse gekriegt und die initiative zur einführung der todesstrafe wieder zurückgezogen
...
videobeitrag des schweizer fernsehens: Umstrittene Todesstrafen-Initiative

12.08.2010

In Sachen Abmahnung an die GVU: Unterlassungserklärung eingetroffen

sixtus hat diese woche an die "urheberrechts-polizei" gvu eine abmahnung verschickt (lupe berichtete) und eine unterlassungserklärung verlangt, weil ebendiese gvu videobeiträge von sixtus auf vimeo sperren liess.
nun hat sixtus eine unterlassungserklärung bekommen, allerdings vom unternehmen opsec, das im auftrag von gvu jeweils die löschungen bewirkte. gvu machte es sich damit sehr einfach. der fehler liege nicht bei ihnen, sondern sei leider opsec unterlaufen. sixtus gibt sich damit zwangsläufig zufrieden, da rechtlich nur schwer nachzuweisen ist, ob die aussagen beider unternehmen stimmen und die alleinige schuld bei opsec liegt. immerhin hätte opsec damit zugegeben, dass solche "raublöschungen" gegen das urheberrecht verstossen.
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der beitrag bei sixtus

06.07.2010

05.07.2010

Wahl des Bundespräsidenten ungültig: Blogger reagierten wieder schneller, als die Medienhäuser


"die wahl des bundespräsidenten ist ungültig"
"ungültige wahl von wulff", 
"nrw schickte 133 nicht legitimierte wahldelegierte nach berlin"
"verfahrensfehler in 10 bundesländern"


... so und ähnlich lauten die schlagzeilen seit tagen in deutschen blogs. auch in deutschen juristischen foren wird die rechtmässigkeit der wulff-wahl eifrig diskutiert. meist mit dem fazit: "bundespräsidentenwahl ungültig". in den etablierten grossen deutschen medien liest man noch nichts darüber.

bereits wurden erste klagen eingereicht (siehe links unten). die grossen massenmedien berichten wohl, wie bereits beim skandalösen interview des ex-bundespräsidenten köhler, mit fast einer woche verspätung dann irgendwann auch noch über den skandal. via twitter wurden den medienhäuser aufrufe zugestellt mit der sinngemässen frage, ob sie eigentlich schon zu recherchieren begonnen hätten:


bin gespannt, wann die ersten grossen medien diese frage thematisieren.

ob die wahl rückwirkend annulliert wird, ist fraglich. hier decken sich meine bisherigen erfahrungen mit rechts- und gesetzesfragen während meiner parlamentsarbeit mit den einschätzungen delijo's zum ausgang der juristischen streitfrage: gesetze sind meist so schwammig und interpretierbar formuliert, dass bei vier juristen, vier verschiedene interpretationen herausschauen. bis jetzt haben mich allerdings jene argumente überzeugt, die die initianten vorbringen (siehe link des grundrechteforums),

weiterführende links (zusammengestellt von delijo):

03.07.2010

Bundespräsidenten-Wahl ungültig - die rechtlichen Gründe (Update)

ist wulffs wahl zum bundespräsidenten rechtswidrig?


die wahl wulffs zum bundespräsidenten sei ungültig, schreiben juristen: dies, weil 10 bundesländern peinliche verfahrensfehler bei der nomination ihrer wahldelegierten unterlaufen seien. die 133 wahlfrauen und wahlmänner aus nrw z.b. hätten gar keine legitimation gehabt, in berlin zu wählen. 



verfahrensfehler landtag nrw:
am 9.6.2010 nahm ein nicht geschäfts- und beschlussfähiger landrat in nrw die wahl der wahlfrauen und wahlmänner für die bundesversammlung zum zwecke der wahl des bundespräsidenten vom 30.06.2010 in berlin vor. dabei spielte eine abgewählte abgeordnete, und ein gar nicht mehr zur wahl in den landtag angetretener politiker eine zentrale rolle. es handelt sich dabei um regina van dinther, ehemalige mdl und ehemalige präsidentin des landestages nrw und edgar moron, ehemaliger mdl und ehemaliger vizepräsident des landestages nrw. bei beiden lief die mandatszeit am 8.6.10 ab. sie hätten folglich keine geschäftsführenden funktionen während der konstituierenden sitzung am 09.06.2010 und danach wahrnehmen dürfen, was sie aber trotzdem taten. dies hätte ein an diesem tag neu zu wählendes präsidium tun müssen. ein solches wurde nicht gewählt. die darauf folgende wahl der wahldelegierten ist darum von einem nicht legitimierten präsidium durchgeführt worden und draum ungültig und nachträglich nicht legitimierbar. damit hatten die wahlfrauen und wahlmänner aus nrw in berlin gar kein stimmrecht, woraus sich die unvollständigkeit der bundesversammlung zur wahl des 10. bundespräsidenten der bundesrepublik deutschland ergibt und dies die ungültigkeit der bundespräsidentenwahl herbeiführte. (quelle und ausführliche juristische auseinandersetzung mit dem thema: "grundrechtsforum")


sonntag, 4.7.10 - 07:30 Uhr
verfahrensfehler in 10 bundesländern (blockwahl statt höchstzahlverfahren)
die npd ist der ansicht, dass die wahl der wahldelegierten in  10 bundesländern nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde und will klage beim bundesverfassungsgericht einleiten. im bundespräsidentenwahlgesetz  (BPWahlG) sei geregelt, dass über die vorschlagslisten mittels "höchstzahlverfahren d’hondt" abzustimmen sei. "... entgegen den vorgaben des gesetzes, wurden die von den bundesländern bayern, baden-württemberg, brandenburg, berlin, niedersachsen, nordrhein-westfalen, rheinland-pfalz, saarland, sachsen-anhalt und thüringen entsandten wahlmänner aber durch blockwahl gewählt ..." schreibt die npd auf ihrer homepage. diese nicht rechtmässig gewählten hätten nicht an der wahl des bundespräsidenten teilnehmen dürfen. diese auffassung würde von führenden staatsrechtlern geteilt (prof. dr. martin morlok, prof. dr. ulrich battis, prof. dr. hans meyer und frof. dr. hans hugo klein in der spiegel-ausgabe 23/09 anlässich der delegiertenwahlen zur 13. bundesversammlung).

update 4.7.10 - 14:40 uhr
laevus dexter hat mir, als juristischem laien, einleuchtend erläutern können, dass der hie und da erwähnte, meist nur halb-ernst gemeinte "ungültigkeitsgrund kriegsparagraph" (siehe folgender abschnitt) absolut keine einwirkung auf die gültigkeit einer bundespräsidentenwahl haben kann. als kleine, nicht ernst zu nehmende auflockerung dieses eigentlich todernsten themas, sei dieser artikel des gg hier trotzdem noch erwähnt:
kriegsparagraph:
gemäss artikel 115/h GG darf die bundesrepublik deutschland im kriegsfall keine bundespräsidentenwahl durchführen. zur zeit befindet sich deutschland in afghanistan im krieg gegen die taliban. dieser sprachgebrauch ist inzwischen akzeptiert. dass deutschland sich im kriegsfall befindet, untermauert ein beitrag der tagesschau vom 06.07.2009: die kanzlerin verleiht orden an afghanistan-kämpfer. dies darf sie nur, wenn sie die befehlsgewalt über die bundeswehr hat. im kriegsfall hat sie diese.

hauptkritikpunkte bezüglich unrechtmässiger wahl von wulff sind und bleiben die verfahrensfehler in den verschiedenen bundesländern bei der nomination ihrer wahldelegierten.

update 6.7.2010 - ein weiterer möglicher grund taucht auf:
hätte wulff wegen laufendem vw-mandat gar nicht gewählt werden dürfen?
diese überlegungen stellt sich das "art lawyer" - magazin:
Wahl von Christian Wulff verfassungswidrig (pdf)


12.04.2010

Nach Titanic-Strafanzeige auch eine gegen "Lupe, der Satire-Blog"?

das ultimative und endgültige satire-magazin "titanic" veröffentlichte auf ihrem aktuellen titelbild (an jedem kioskaushang zu sehen) eine umstrittene karikatur zur missbrauchsthematik der katholischen kirche:
diese provozierende karikatur führte zu strafanzeigen wegen §166 StGB (“beschimpfung von bekenntnissen, religionsgesellschaften und weltanschauungsvereinigungen”). der blog "internet-strafrecht" untersuchte sehr ausführlich, ob man hier den paragraphen 166 zur anwendung bringen kann und kommt zum schluss:
"Im Ergebnis tendiere ich daher an dieser Stelle zu dem Ergebnis, eine Strafbarkeit nach §166 StGB abzulehnen. Dabei ist der vorliegende Fall eindeutig von der “Schwein-am-Kreuz”-Thematik37 zu unterscheiden, in der kommerzielle Interessen eines Händlers ohne Bezug zum Tagesaktuellen Geschehen im Vordergrund standen, während hier die Presse sich einem aktuellen öffentlichen Thema und dem Bedarf kritischer Diskussion widmet."
da habe ich ja wohl nochmals glück gehabt, mit meinem beitrag "pädophile kirchenfenster" zum thema missbrauch in der kriche. umso mehr, als das ereignis auf jenem fenster durchaus auch als ganz normalen kirchlichen ablauf betrachtet werden kann.
nachdenklich stimmt mich einzig die erste fussnote unter dem beitrag von "internet-strafrecht", in dem der verfasser beschreibt, dass er "auf Grund der möglichen Strafbarkeit, auf eine direkte Verlinkung verzichten" würde (zum titanic-titelbild). ist sich der verfasser etwa doch nicht so sicher über die rechtslage?
...
ausführliche rechtliche Analyse des Titanic-Titelbildes via: Internet-Strafrecht
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mehr zur thematik missbrauch in der kriche:
Interview mit Seiner Dreistigkeit, Papst Benedikt

16.02.2010

Bundesgericht: Kirche darf ganze Nacht bimmeln

stur und fundamental: sie wünscht den menschen mehr stille und ruhe, gönnen mag sie es den eigenen schäfchen aber nicht, die reformierte kirchgemeinde gossau (schweiz).

"2010, das jahr der stille"
... so der titel des aktuellsten beitrages auf der seite der refomierten kirche gossau.
"sehnen sie sich auch nach mehr ruhe und innerer sammlung?"
... die einleitenden worte des folgenden textes. aber lest selbst:
 

schön! wunderbar! täte uns allen gut. löblich, was sich die kirchenleitung für ihre mitmenschen wünscht. nur, die erwähnte stille und ruhe mag die reformierte kirche gossau dann den eigenen schäfchen doch nicht gönnen: die ganze nacht durch erklingen viertelstundenweise die krichenglocken. wer in der nähe wohnt und sein fenster nachts offen hält, kommt kaum zum schlaf. doch dies lässt die kirchenleitung kalt. stur und kompromisslos hält man am durchgehden gebimmel fest.
 
nachdem ein anwohner zuerst anregte und später rechtlich verlangte, dass das glockengeläute ab 21:45 bis 06:00 einzustellen sei, entschied nun das bundesgericht, die glocken dürften weiterhin die ganze nacht durch läuten. begründung des bundesgerichtes: "an der aufrechterhaltung der tradition des nächtlichen zeitgeläuts besteht ein überwiegendes Interesse." zudem entspreche es einer alten tradition.
 
liebe fundamentale, protestantische kirchgemeinde: worin liegt denn das interesse oder der sinn, dieses nächtlichen geläutes? will man die bevölkerung zwangsweise mit protestantischem glockenklängen eindeckeln, analog zu den muezzin-rufen der muslimischen moscheen? wir leben doch im 21. jahrhundert und da wäre es absolut kein göttlicher verlust, das gebimmel zwischen den erwähnten zeiten einzustellen. dies wäre zudem bereits ein kompromiss, da viele berufstätige spätdienst oder nachtdienst haben und morgens sogar froh wären, das geläute würde noch später einsetzen.
 
aber eben, kirchliche nächstenliebe und rücksicht aufeinander hört dort auf, wo der fundamentalismus beginnt.

apropos alte tradition: für die "tradition der nachtruhe" und gegen glockengeläut kämpft seit langem die ig-stiller:
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bericht zum bundesgerichts-entscheid: tagesschau
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zum thema passend: Nach Minaretten: Anti-BimBam-Initiative gestartet

17.08.2009

Gassibeutel am Hunde-Po: Dünnpfiff-Problem gelöst (Video)

sie heissen robidog-säcke, kot-, gassi-, oder hundebeutel. das mittragen desselben ist in vielen ländern für hundehalter pflicht. verrichtet der hund unterwegs sein geschäft, so muss der halter die warme hinterlassenschaft im beutel auflesen und danach fachmännisch entsorgen. das lästige auflesen vom boden entfällt nun, dank einer erfindung aus amerika. dem dog pootrap. dieser hundepo-sack wird direkt am hundehintern befestigt, füllt sich von selbst und kann mit einem fingerschnipp entfernt werden. aber seht selbst.


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keine rückstände am boden, das dünnpfiff-problem auch gelöst. sogar rein optisch eine augenweide. gefunden habe ich diese hündische errungenschaft via ernst corinth's netzgeflüster in der "haz". ach ja, und wenn ihr während der sommerferien nicht wisst, wohin mit dem hund, oder ihr hund sogar ein fehlkauf war: Die Lösung, wenn ihr Hund stört (Werbe-Video)
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mehr zum thema hund:
8 Luxus-Hundehütten (bilder)
Hunde-Pizza aus dem Pizza-Automaten
Hunde-Handy mit Aggressionsgrad-Anzeige
Hunde-müde nach Ostern (lustige Hundebilder)
Warten auf Godot (ein Hundeleben ist das)

05.08.2009

Kündigung wegen Handy-Aufladen im Betrieb

wer am arbeitsplatz eine wc-rolle oder zwei leergut-bons klaut, oder sein handy auflädt, wird entlassen. wer hingegen durch hochrisiko-geschäfte die weltweite finanzkrise auslöste, dem passiert kaum etwas
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unglaublich was ich da via tom's wochenschau erfuhr. da wurde einem arbeitnehmer gekündigt, weil er sein handy in der firma auflud. dies verursachte sage und schreibe einen stromverbrauch von 0.014 cent, wie tom errechnete. wie der kanzlei hoenig-blog berichtet, sei dies kein einzelfall. es werde vermutet, dass in moabit ein fahnder ein paar handy-auflader erwischte und diese wegen verstoßes gegen § 248c StGB (”stromdiebstahl“) verklagte.
und da ist ja immer noch jener gravierende fall der kassiererin emmely, die wegen angeblicher unterschlagung von zwei leergutbons im wert von sage und schreibe einem euro entlassen wurde. oder, wie ebenfalls tom bereichtet, jener fahrer einer entsorgungsfirma, der bereits wegen des diebstahls von toilettenpapier abgemahnt worden war und dann schließlich entlassen wurde, weil er ein kinderreisebett, welches bereits in einem container entsorgt wurde, “gestohlen” hatte.
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tja liebe leute, ihr macht was falsch. ihr müsst euch als investmentbanker ausbilden lassen. dann könnt ihr hochrisikogeschäfte tätigen und milliarden verlochen. selbst wenn ihr dabei eine weltwirtschaftskrise auslöst, resp. verursacher der weltweiten finanzkrise werdet, euch passiert nichts. ein paar monate später könnt ihr bereits wieder mit kollegen in der bar einen 400-dollar-wein bestellen und auf gelungene hochrisiko-geschäfte anstossen. ......
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rund finanzkrise und investmentbanker:
Finanzkrisen-Wettbewerb: Fotolegende gesucht
UBS-Geheimplan: Banker müssen in den Sozialeinsatz
Neoliberale schliessen sich zu Sekten zusammen
Video: Patenschaften für Banker gesucht
Wer zuviel säuft, endet auf dem Friedhof (Foto)
Stoppt Tierversuche, nehmt Banker!
UBS: Kreative Buchhaltung

04.04.2009

Frauenfreundlicheres Gesetz in Afghanistan

männiglich und fraulich regen sich zurzeit massiv auf, weil durch ein neues afghanisches ehegesetz die afghanischen frauen massiv schlechter gestellt würden. weit gefehlt: eher eine leichte verbesserung, wenn man die neuen gesetzesartikel genauer anschaut. betrachten wir doch einmal die vier hauptkritikpunkte, die "der spiegel" in seinem beitrag gesetz regelt geschlechtsverkehr anbringt:
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1. in artikel 132 des gesetzes heißt es zum beispiel: "die frau ist verpflichtet, den sexuellen bedürfnissen ihres mannes jederzeit nachzukommen." wenn der mann nicht auf reisen sei, habe er mindestens jede vierte nacht das recht auf geschlechtsverkehr mit seiner frau. ausnahmen kämen nur bei krankheiten der frau in frage.
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"... jede vierte nacht ... ". was soll daran schlimm sein? im gegenteil. dies ist doch eine verbesserung. die afghanische frau hat somit - gesetzlich zugesagt - drei nächte lang verkehrsruhe. tagsüber sowieso, denn die geschlechtsverkehrsregelung bezieht sich ja nur auf die nächte.
viele schweizer frauen können von einer solch klaren regelung nur träumen, müssen sie doch - auch ohne gesetzliche regelung - öfters und sogar tagsüber, auch wenn sie keinerlei lust verspüren, dem mann zur verfügung stehen. sicherlich wäre auch manch deutsche frau froh, sie müsste nur jede 4. nacht mit dem ehemann sex haben.
die afghanischen frauen erhalten nun sogar einen zusätzlichen rechtlichen schutz, wenn sie krank sind: in einem solchen falle kann der afghane keinen geschlechtsverkehr mehr einfordern.

2. artikel 133: darin ist festgehalten, dass ehemänner ihre frauen von jeder "unnötigen" beschäftigung abhalten können
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ist doch super so! die ehemänner sorgen dafür, dass ihre frauen nicht zu viel und vorallem keine unnötige arbeit verrichten müssen. auch davon können schweizer frauen nur träumen. denn hiesige ehemännner kümmern sich doch kaum darum, ob ihre frau im haushalt zu viel oder sogar unnötige arbeit leisten muss.
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3. so müssen frauen sich zunächst die erlaubnis des ehemannes einholen, wenn sie das haus verlassen wollen: "nur aus medizinischen oder rechtlichen gründen kann die frau das haus ohne das einverständnis des ehemannes verlassen."

ebenfalls eine besserstellung gegenüber früher: wenn eine afghanische frau in zukunft krank ist oder medizinische hilfe benötigt, muss sie die erlaubnis des mannes nicht mehr einholen. sie kann subito zum arzt gehen. kaum eine schweizer frau wagt es, sich dieses recht herauszuholen. der ehemann wird meist gefragt, ob frau zum arzt gehen soll. oder war deine frau schon je beim arzt und du erfuhrst es erst hinterher.

4. auch das heiratsalter wird durch das neue gesetz gesenkt: schiitische frauen können statt wie bisher mit 18 jahren künftig mit 16 jahren verheiratet werden
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ja aber hallo! die gehen doch mit der zeit. es ist wissenschaftlich längst erwiesen, dass mädchen heutzutage wesentlich früher geschlechtsreif werden, als noch vor jahrzehnten. tendenz weiter sinkend. über den heiratszwang, der zwar mit einem konjunktiv "können verheiratet werden" etwas abgeschwächt wird, kann man tatsächlich streiten. jedoch war der zwang an und für sich schon im alten gesetz enthalten.
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alles in allem durchaus ein paar gesetzlich geregelte verbesserungen gegenüber früher.

also, liebe empörungsträgerInnen: vielleicht täte eine solche geschlechtsverkehrs-regelung auch in unseren breitengraden gut. aus den verschiedensten gründen. nicht zum nachteil der frau.

.........
nun aber fertig mit bitterböser satire. ein satirefreier lupe-beitrag deckt sich in etwa mit den meinungen folgender bloggerInnen:
Afghanistan: wir sollten gehen (ruhrbarone)
Artikel 132 des Afghanischen Gesetzes zum Familienleben (chez pete)
Gesetz verpflichtet Frauen zu ehelichem Sex (mädchenmannschaft)
Afghanistan: Neues Gesetz zwingt Ehefrauen zum Sex (sarsura syrien)

weiters über afghanistan:
Taliban-Vertreter würden CSU wählen
Video-Sensation: Afghanische Frauenpop-Band

04.03.2009

Zu gewinnen: 1 Presseplatz am Fritzl-Prozess

hintergrund:

am 16. märz beginnt in st. pölten (ö) der prozess gegen den 74 jährigen, der 24 jahre lang seine tochter im keller einsperrte und mit ihr 7 kinder gezeugt hatte.
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wettbewerb:
presseplätze an diesem anlass sind hoch begehrt. ihr habt die einmalige chance, das ominöse "monster von amstetten" life sehen zu können, resp. einen der 89 presse-plätze beim fritzl-prozess zu kriegen. möglich wurde dies, weil es mir (habe mich als online-medienschaffender offiziell beworben und einen platz zugesprochen erhalten) unmöglich ist, hinzureisen, da sowohl pass und id abgelaufen sind und ich - gemäss der sachbearbeiterin - die neuen reisedokumente erst nach dem prozess zugestellt bekomme. der sitz, um den es geht, liegt zwischen nr. 68 (korrespondentin aus dem iran) und nr.70 (einem russischen reporter).
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die wettbewerbsaufgabe:
versucht mich im kommentar zu überzeugen, warum ausgerechnet ihr der/die richtige/r seid, der/die den prozess besuchen können müsst/solltet. warum nicht ein andere, warum gerade ihr. .
wettbewerbsbedingungen:
jene 15 direkten nachbarn, die die ganzen 24 jahre lang nichts bemerkt hatten, sind von einer teilnahme am wettbewerb ausgeschlossen.
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kleingedrucktes
korrespondenz über den wettbewerb wird keine geführt. entscheiden wird lupe, ich und der betreiber des blogs. wie sicherlich bemerkt und damit ich nicht wieder etwelche tierisch ernste emails bekomme: es handelt sich um einen satire-blog. die meisten antworten werden ebenfalls dementsprechend ausfallen. hoffe ich zumindest :-)
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mehr über fritzl:
Gerangel um die Plätze beim Fritzl-Prozess (tagesanzeiger)
Wahlen Österreich: Liste Fritzl und andere Satire-Dings
Video: Matthias Richlings "Fritzl's Keller"
Fritzl als Fasnachtssujet (tagesschau, schweizer tv)
Großbritannien: Wirbel um erste Fotos von Elisabeth Fritzl (der detektiv-blog)

20.02.2009

Luxus-Knast für Investmentbanker (Bilderserie)

die EU eröffnet heute ein internationales justizzentrum für die verursacher der momentanen welt-wirtschaftskrise. das gefängnis in leoben (österreich) bietet platz für 105 investmentbanker, verwaltungsräte oder direktoren von banken oder grossunternehmen, die ihren konzern durch missmanagement in den ruin trieben und damit die internationale finanzkrise auslösten. das bereits bestehende zentrum in österreich wurde für diesen zweck leicht modernisiert, die bisherigen insassen in umliegende gefängnisse verlegt.
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exklusiv die ersten eindrücklichen bilder des "neuen" zentrums in leoben:
nein, hier handelt es sich nicht um einen internationalen flughafen, es ist auch kein konzernsitz eines multis. es ist der eingangsbereich zum finanzkrisen-justizzentrum leoben in österreich: die lobby der anstallt mit kuschelsofa:
wartesitze vor den telefonkabinen:
die "bewohner" können sich frei innerhalb des gebäudes bewegen:
die wohnzellen verfügen u.a. über tv und internetanschluss (börsentransaktionen möglich) eine gelungen eingerichtete sonnenterrasse lädt zum verweilen ein. auch sportliche betätigung wird gefördert. security-guards sind für die persönliche sicherheit der banker und top-kader im freien besorgt. in einem gesunden körper wohnt ein gesunder geist. bewegung ist wichtig, will man danach in der hektischen börsen- und investmentwelt wieder bestehen können.zur körperlichen ertüchtigung steht den bewohnern eine sporthalle ...... und ein fitnessraum zur verfügung: auf den persönlichen austausch wird viel wert gelegt. treffen mit anderen bewohnern gelten als sehr wichtig für die psychohygiene des einzelnen bewohners:
da fehlbare investmentbanker und verwaltungsräte, die ihre unternehmen durch missmanagement in den ruin trieben (ford, chrysler, usw.) kaum strafrechtlich verfolgt oder gar eingelocht werden, handelt es sich bei diesem bericht auch um eine fälschung.
allerdings, die bilder des justizzentrums in österreich sind echt. mehr infos dazu findet man bei wikipedia oder direkt auf der homepage der anstalt: homepage justizanstalt leoben
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mehr zur finanzkrise:

18.02.2009

Neoliberale schliessen sich zu Sekten zusammen

sammelkläger ed fagan heizt den neoliberalen ein
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unter den neoilberalen politikern ist panik ausgebrochen. nachdem heute morgen die deutsche regierung die erste bank enteignete (real estate), in der schweiz die staatsgelder für die ubs eingeklagt werden und erste klagen gegen die grossbanken (cs, ubs) eingereicht wurden, hört man, dass der mittellose sympathieträger unter den sammeklägern, ed fagan, bereits mit geschädigten unwertpapier-käufern kontakt aufgenommen hat. er wolle mit einer sammelklage gegen die neoliberalen vorgehen, die mit ihrer politik von "mehr freiheit, weniger staat" diese banken- und firmenpleiten erst ermöglicht hätten und somit die eigentlichen verursacher der finanzkrise seien. diese auswüchse der freien marktwirtschaft, des wachstums um jeden preis, wird auf die neoliberalen zurück fallen. das wissen jene politiker haargenau und sie fürchten um die wut der schweizer bevölkerung. viele versager unter den managern, viele der investmentbanker gehören zudem jenen liberalen parteien an.
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die furcht unter den turbo-liberalisierern ist gross. in den letzten tagen haben sich darum die meisten unkonversionsfähigen neobliberalen zu sekten zusammen geschlossen. in gegen attentatsversuche hermetisch abgesicherten gated communities üben sie in allen weltsprachen choralähnliche bittgesänge mit den obligaten refrains "mehr freiheit - weniger staat".
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schluss frei nach einer idee von felix brunner
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mehr über neoliberale (satirefrei):
Neoliberale bauten riesige Titanics, die nun untergehen
UBS-Boni: Bundesrat Merz lügt (Ob Parteispenden ihn beeinflussten?)
mehr über neoliberale (satire included):
FDP-Wahlslogan: FDP, für alle, die mehr wollen.
FDP: "Geld macht sexy"
Liberalismus vs. Liberalismus
FDP-Deutschland will 1000 BMW-Angestellte als Steuerfahnder

06.02.2009

C&A geht gegen Blogger vor und schadet sich damit selbst

den rechtsanwälten gewisser unternehmen in deutschland scheint es langweilig zu sein, oder die blogosphäre gewinnt tatsächlich an bedeutung.
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da mahnte vor kurzem die deutsche bahn netzpolitik.org ab und nun schickte C&A eine abmahnung an topnews.de.
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manch ein unternehmen bezahlt sogar dafür, oder wäre froh, wenn blogger sachlich über eine geschäftsidee berichten. nicht so C&A. die firma mahnte ab, weil topnews über ein C&A-kindercasting berichtete, und diesen sachlichen bericht u.a. mit google adsense werbung umrahmte.
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tja, wenn rechtsanwälte nichts zu tun haben, dann kümmern sie sich um kleinkram, der dem unternehmen, das sie vertreten, sogar einen image-schaden zufügen wird.

07.12.2008

Wenn ein Blog-Kommentar zur Entlassung führt (Update)

eigentlich ging es nur um eine simple grafik aus dem spiegel, die ich bereits im mai 07 unter dem beitrag Macht Multimedia dumm? (Fakten und Studien) veröffentlichte. ein vergleich von kinderzeichnungen:
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der erfahrene blogger peter hogenkamp, gründer des blogwerks, hat vor kurzem dieselbe grafik unter dem titel "geist oder glotze" gebracht. daraufhin hat ein kommentator mit dem nik-namen "hans hansen" sich zu einer anspielung auf die körpergrösse hogenkamps hinreissen lassen:
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ein fieser kommentar, insbesondere, weil niemand sich wünscht, dick zu sein und niemand diesen zustand einfach so über nacht ändern kann. ich begreife, wenn sich betroffene über solch süffisante, überhebliche kommentare aufregen, auch darüber, dass sich der andere noch mit einer falschen berufs- und firmenbezeichnung schmückte. ich begreife, wenn man dann ärgerlich reagiert. dass sich allerdings blogger in den kommentaren zu diesem fall darüber aufregen, dass andere blogger in der arbeitszeit kommentare schreiben, da hört mein verständnis auf.
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zurück zum besagten hansen-kommentar. klug wäre gewesen, mit ironie oder schlagfertigkeit die anspielung und damit die situation zu entschärfen ("ich hatte mich dazu anerboten, aber sie nahmen mich nicht"), oder mit einer prise zynismus über "durchtrainierte sportler" zu kontern, oder einfach den kommentar zu löschen. aber hinterher ist man immer klüger.
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peter hogenkamp entschied sich, der sache auf den grund zu gehen und fand heraus, wer der schreiber war und wo er arbeitete. ebendieser hansen entschuldigte sich daraufhin in einem späteren kommentar mit einer nicht ganz gelungenen variante.
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hogenkamp nahm darauf mit dem zürcher marketingbüro kontakt auf. folge: herr "hansen", der in probezeit war, wurde entlassen. gewollt war dies von hogenkamp nicht, freuen kann sich darüber niemand so richtig, ausser einem sonntagszeitungs-journalisten, der eine gewisse privatfehde mit einigen bloggern führt - sich dabei aber immer auf die ganze blogosphäre beruft - und genüsslich über die geschichte berichtete (selbstverständlich anonym):
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krampfhaft suchte ich via google im netz nach der feiernden blogosphäre. vergeblich.
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wie der chef der marketingfirma gegenüber blogging tom verkündete, habe die entlassung nicht mit dem vorfall zusammen gehangen. im kommentar bei hogenkamp liess sich die aussage des vorgesetzten allerdings etwas anders deuten. wie auch immer ...

jeder von uns hat schon einmal falsch oder überreagiert. "hans hansen" hat falsch reagiert, peter hogenkamp überreagiert. die entlassung schien mir auch eine etwas übereilte kurzschlussreaktion der marketingfirma gewesen zu sein. hogenkamp hat als letzter kommentierer seines posts fast durchs band weg selbstkritisch die richtigen schlüsse aus der geschichte gezogen. wie blogging tom im oben erwähnten beitrag weiter berichtete, unterstützt hogenkamp den kommentierer nun bei der jobsuche.

fazit für mich: in unseren kommentaren tummeln sich immer mal wieder "neider", "stalker" oder anonyme lästerer, die freude daran haben, uns zu provozieren, uns zu ärgern oder uns zu beleidigen. oft nutzt dabei wirklich nur eine prise humor, ironie oder zynismus als konter. werden die kommentare verletzend, dann ab in den delete-ordner. bislang musste ich dies zum glück allerdings erst wenige male tun.
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...........
foto-quellen:
grafik aus dem spiegel (20/2007)
kommentarausschnitt via geist oder glotze
zeitungsausschnitt (sonntagszeitung 7.nov.08)

09.11.2008

Staatshilfe an Banken wird eingeklagt

70 ehemalige bankkunden der "ubs" haben sich zusammengeschlossen und wollen nächsten dienstag eine art sammelklage gegen die schweizer regierung beim bundesgericht einreichen:
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.............. ausschnitt aus dem dokument, das lupe zugespielt wurde
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grund der klage ist das umstrittene 68 Milliarden Hilfspaket des Staates an die UBS, insbesondere deren finanzierung, die die kläger in ihren persönlichen freiheiten massiv einschränke.
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lupe wurde von einem insider der "deutschen bank" ein auszug aus der begründung der kläger zugestellt. formaljuristereien lasse ich hier weg, versteht eh keiner. ein paar auszüge, die den hauptbeweggrund erläutern, trotzdem hier:
  • "... alle aufgeführten Kläger sind ehemalige Kunden der Grossbank UBS. Alle aufgeführten Kläger haben im laufenden Jahr sämtliche Vermögenswerte von der UBS zu einer anderen Bank transferiert. ...
  • ... Die Kläger wollten bewusst keine Gelder mehr auf Konten dieser Bank haben, da das Geschäftsgebaren dieser Bank ihren ethischen Grundsätzen widerspricht, da diese Bank ihrer Meinung nach kläglich versagt hat. .... Dieser freie Wille, diese freie Bankenwahl ist zu respektieren, auch vom Staat."
  • "... Da die finanziellen Hilfspakete des Staates an die Bank UBS, durch Steuergelder finanziert werden, zahlen indirekt nun auch die aufgeführten Kläger, gegen ihren freien Willen, Gelder in die UBS ein. ..."

die kläger fordern darum ...

- jegliche weiteren finanziellen hilfeleistungen an banken zu unterlassen

- anteilmässige rückerstattung, der für diese hilfeleistung aufgewendeten steuergelder.

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in einem video der attac wurde hervorragend zusammengefasst, wie die banken in der vergangenheite kunden für dumm verkauften und wie sie heute mit hilfe des staates wieder an das geld der schweizerinnen und schweizer herankommen, ob diese nun wollen, oder nicht:

video gefunden via. saarbreaker

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stephan betreibt in seinem blog (stephans-blog) übrigens noch eine geniale, umfassende ursachenforschung, warum finanzkrisen mit längeren röcken einhergehen: Finanzkrise und Miniröcke

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weiteres zur finanzkrise:

18. Nov: Anti-Abzocker-Tag (inkl. Anti-Abzocker-Terminliste)

Der typische Finanzkrisen-Banküberfall (Karikatur)

Warum die Finanzkrise den 3. Weltkrieg auslöst

Muslim-Kinder müssen wegen Bankenkrise baden gehen

Bankenkrise: Das Brettspiel (Video)

Humor und Finanzkrise (blick-log)