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22.04.2011

Schweizer Zeitlupen-Justiz

wer in einem unternehmen 8 jahre lang braucht, bis er eine komplexe sachlage oder die machbarkeit eines umfangreichen projektes abgeklärt hat, der wäre seinen job los. die schweizer justiz braucht regelmässig viele jahre, bis banale verfahren abgeschlossen sind und ein urteil vorliegt.

eine bananenrepublik ist die schweiz schon lange, da hiesige grossunternehmen oder millionäre ganz legal mit geheimen zahlungen an parteien abstimmungen im parlament oder an der urne massiv beeinflussen können. bankenregulierungen oder der parallelimport von medikamenten haben darum im parlament kaum je eine chance. immerhin soll nun eine volksinitiative für "mehr transparenz in der parteienfinanzierung" sorgen. melde dich bei mir, wenn du dich im ok aktiv einbringen willst.

schweizer bundesgericht (via nzz)
schweizer zeitlupen-justiz: die schweiz ist allerdings auch bezüglich justiz eine art bananenrepublik. satte 8 jahre lang dauerte es, bis gestern das urteil im holenweger-prozess gefällt wurde. unschuldig sei er. ob dem so ist oder nicht, ist hier nicht die frage. es darf nun mal einfach nicht mehrere jahre lang dauern, bis in einem prozess ein schuldspruch oder freispruch erfolgt. ein einzelfall sind solch lange verfahren in der schweiz nicht. regelmässig dauern banale verfahren mehrere jahre lang, müssen angeklagte sage und schreibe 3, 5, 8 oder mehr jahre auf ein urteil warten. extrem überlastet, aufwändige abklärungen, mehrere auslegungsvarianten von gesetzes-paragraphen, die dauerausreden.

die vielen juristen in den parlamenten tragen noch zusätzlich zu den verzögerungen bei, indem sie sich bei gesetzesrevisionen für formulierungen wie "in der regel", "ist anzustreben" oder andere schwammige "kann"-formulierungen stark machen. arbeitsbeschaffung in eigener sache, nennt man dies. je schwammiger ein gesetz ausgelegt werden kann, umso mehr arbeit, umso mehr kohle für die juristen. fünf juristen fünf meinungen, ist eine gängige redewendung. dies dank wischiwaschi-gesetzen.

der justiz und deren aufsichtsorganen scheint gar nicht klar zu sein, was es für einen angeklagten psychologisch bedeutet, 8 jahre lang auf ein urteil warten zu müssen. erst recht, wenn die person eigentlich unschuldig ist.

handelt endlich in der justizkommission und in den parlamenten, damit dieser gravierende missstand behoben werden kann.

16.02.2010

Bundesgericht: Kirche darf ganze Nacht bimmeln

stur und fundamental: sie wünscht den menschen mehr stille und ruhe, gönnen mag sie es den eigenen schäfchen aber nicht, die reformierte kirchgemeinde gossau (schweiz).

"2010, das jahr der stille"
... so der titel des aktuellsten beitrages auf der seite der refomierten kirche gossau.
"sehnen sie sich auch nach mehr ruhe und innerer sammlung?"
... die einleitenden worte des folgenden textes. aber lest selbst:
 

schön! wunderbar! täte uns allen gut. löblich, was sich die kirchenleitung für ihre mitmenschen wünscht. nur, die erwähnte stille und ruhe mag die reformierte kirche gossau dann den eigenen schäfchen doch nicht gönnen: die ganze nacht durch erklingen viertelstundenweise die krichenglocken. wer in der nähe wohnt und sein fenster nachts offen hält, kommt kaum zum schlaf. doch dies lässt die kirchenleitung kalt. stur und kompromisslos hält man am durchgehden gebimmel fest.
 
nachdem ein anwohner zuerst anregte und später rechtlich verlangte, dass das glockengeläute ab 21:45 bis 06:00 einzustellen sei, entschied nun das bundesgericht, die glocken dürften weiterhin die ganze nacht durch läuten. begründung des bundesgerichtes: "an der aufrechterhaltung der tradition des nächtlichen zeitgeläuts besteht ein überwiegendes Interesse." zudem entspreche es einer alten tradition.
 
liebe fundamentale, protestantische kirchgemeinde: worin liegt denn das interesse oder der sinn, dieses nächtlichen geläutes? will man die bevölkerung zwangsweise mit protestantischem glockenklängen eindeckeln, analog zu den muezzin-rufen der muslimischen moscheen? wir leben doch im 21. jahrhundert und da wäre es absolut kein göttlicher verlust, das gebimmel zwischen den erwähnten zeiten einzustellen. dies wäre zudem bereits ein kompromiss, da viele berufstätige spätdienst oder nachtdienst haben und morgens sogar froh wären, das geläute würde noch später einsetzen.
 
aber eben, kirchliche nächstenliebe und rücksicht aufeinander hört dort auf, wo der fundamentalismus beginnt.

apropos alte tradition: für die "tradition der nachtruhe" und gegen glockengeläut kämpft seit langem die ig-stiller:
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bericht zum bundesgerichts-entscheid: tagesschau
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zum thema passend: Nach Minaretten: Anti-BimBam-Initiative gestartet