sixtus hat diese woche an die "urheberrechts-polizei" gvu eine abmahnung verschickt (lupe berichtete) und eine unterlassungserklärung verlangt, weil ebendiese gvu videobeiträge von sixtus auf vimeo sperren liess.
nun hat sixtus eine unterlassungserklärung bekommen, allerdings vom unternehmen opsec, das im auftrag von gvu jeweils die löschungen bewirkte. gvu machte es sich damit sehr einfach. der fehler liege nicht bei ihnen, sondern sei leider opsec unterlaufen. sixtus gibt sich damit zwangsläufig zufrieden, da rechtlich nur schwer nachzuweisen ist, ob die aussagen beider unternehmen stimmen und die alleinige schuld bei opsec liegt. immerhin hätte opsec damit zugegeben, dass solche "raublöschungen" gegen das urheberrecht verstossen.
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der beitrag bei sixtus
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