05.08.2009

Kündigung wegen Handy-Aufladen im Betrieb

wer am arbeitsplatz eine wc-rolle oder zwei leergut-bons klaut, oder sein handy auflädt, wird entlassen. wer hingegen durch hochrisiko-geschäfte die weltweite finanzkrise auslöste, dem passiert kaum etwas
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unglaublich was ich da via tom's wochenschau erfuhr. da wurde einem arbeitnehmer gekündigt, weil er sein handy in der firma auflud. dies verursachte sage und schreibe einen stromverbrauch von 0.014 cent, wie tom errechnete. wie der kanzlei hoenig-blog berichtet, sei dies kein einzelfall. es werde vermutet, dass in moabit ein fahnder ein paar handy-auflader erwischte und diese wegen verstoßes gegen § 248c StGB (”stromdiebstahl“) verklagte.
und da ist ja immer noch jener gravierende fall der kassiererin emmely, die wegen angeblicher unterschlagung von zwei leergutbons im wert von sage und schreibe einem euro entlassen wurde. oder, wie ebenfalls tom bereichtet, jener fahrer einer entsorgungsfirma, der bereits wegen des diebstahls von toilettenpapier abgemahnt worden war und dann schließlich entlassen wurde, weil er ein kinderreisebett, welches bereits in einem container entsorgt wurde, “gestohlen” hatte.
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tja liebe leute, ihr macht was falsch. ihr müsst euch als investmentbanker ausbilden lassen. dann könnt ihr hochrisikogeschäfte tätigen und milliarden verlochen. selbst wenn ihr dabei eine weltwirtschaftskrise auslöst, resp. verursacher der weltweiten finanzkrise werdet, euch passiert nichts. ein paar monate später könnt ihr bereits wieder mit kollegen in der bar einen 400-dollar-wein bestellen und auf gelungene hochrisiko-geschäfte anstossen. ......
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6 Kommentare:

Presseportal hat gesagt…

So ist es um die Machtverhältnisse bestellt. Aber solange kaum jemand etwas dagegen aufzubieten hat...???

lupe hat gesagt…

... und die parteien von den unternehmen kräftig gesponsert werden. in der schweiz bekamen die bürgerlichen parteien exakt vor der wichtigen abstimmung über ubs-boni im parlament von der ubs zufällig sechsstellige parteispenden. selbstverständlich müssen diese in der schweiz nicht einmal offengelegt werden.

quantensprung hat gesagt…

Nebst den Machtverhältnissen wäre auch ein errechneter Schaden am Arbeitsgeber entartet:
In welcher Währungseinheit sollte ein Gericht für Tom den angerichteten Schaden festsetzen?

Ein Schadenersatz funktioniert nicht, ausser man multipliziert ihn mit ca. 72 (0.014*72 = 1.008 Cent).
Der «Stromklau» wurde hingegen weder 72 mal nachgewiesen, noch wurde er von 72 verschiedenen Tätern begangen.

Real gesehen ist ein Schadensersatz unmöglich.
Selbst wenn Tom seinem Arbeitsgeber 1 Cent in die Hand drückte, hätte er den angerichteten Schaden um ein Vielfaches überbezahlt.

Zudem dachte ich, in einem Rechtsstaat sollten die verschiedenen Gesetze einander NICHT widersprechen.

Lupe hat gesagt…

wenn die gesetze so eindeutig wären, hätten ja die rechtsanwälte nichts zu verdienen. im parlament setzen sie sich immer für sehr vage gesetzestexte ein: "... ist anzustreben", "... in der regel ...".

Anonym hat gesagt…

Obschon du prinzipiell Recht hast, muss man im Einzelfall mit der Bewertung vorsichtig sein. So soll die besagte Kassiererin weniger wegen den Leergutbons entlassen worden sein, sondern weil sie anderen die Schuld in die Schuhe schieben wollte und eine Lüge nach der anderen gebracht hat. Sollte das stimmen, kann ich verstehen, dass der Arbeitgeber kein Vertrauen mehr in die Arbeitnehmerin hatte.

Was nun wirklich stimmt, kann man natürlich von außen nicht beurteilen. Aber gerade deshalb ist Vorsicht angebracht.

Lupe hat gesagt…

auch wenn dem so ist oder wäre, sieht man auch aktuell wieder, wie bei den kleinen massiv rascher durgegriffen wird, als zum beispiel, bei investmentbankern, die finanzkrisen verursachen.

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