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27.12.2019

Unvollständigkeits-Warnhinweis auf Jahreschronik des Spiegels

nachdem eine sammelklage drohte, hat die zeitschrift "der spiegel" reagiert. der verlag versieht seine unvollständigen jahreschroniken fortan mit einem warnhinweis.


die 2.auflage der spiegel-chronik, mit warnhinweis

sln.hamburg immer mehr leserinnen und leser der spiegel-jahreschronik beschwerten sich nach dem kauf über den faktisch fehlenden dezember. seit jahren war es usus, dass ereignisse, die sich nach den ersten dezember-tagen ereigneten, in der jahreschronik keinen eingang mehr fanden, schlicht fehlten. der grund ist klar: der spiegel will sich das lukrative weihnachtsgeschäft nicht entgehen lassen, redaktionsschluss war darum meist schon ende november oder anfangs dezember. "mogelpackung", "betrug", "vorspiegelung falscher tatsachen", die reklamationen häuften sich. wer will schon eine jahreschronik kaufen oder verschenken, in der der monat dezember fast gänzlich fehlt.
steffen klusmann, vorsitzender, chefredakteur des spiegels, lässt die kritik nur teilweise gelten: "es ist klar, dass in der gedruckten version beim kauf die letzten drei dezember-wochen fehlen, aber online bieten wir allen käufern an, diese fehlenden blätter ab mitte januar herunterzuladen und in die printausgabe einzukleben". 

dies reicht allerding jens klaas vom käuferinnenschutz nicht: "wer eine jahreschronik kauft, darf davon ausgehen, dass er eine vollständige version erhält, nicht eine abgespeckte der ersten 11 monate des jahres, da begreife ich jeden, der reklamiert". 
wie swiss-lupe-news erfuhr, hat einer dieser getäuschten käufer, der wiesbadener gerd kühnert, sich mit ein paar anderen wütenden käufern zusammengeschlossen und dem spiegel eine sammelklage angedroht. 
steffen klusmann bestätigt, dass ein solches schreiben einging: "rechtlich sind wir tatsächlich in einer grauzone, darum haben wir uns aussergerichtlich mit den potenziellen klägern geeinigt." verzichten will klusmann aber auf den lukrativen weihnachtsmarkt nicht, denn 85% der chroniken würden sie vor weihnachten verkaufen: "wir sichern uns aber gegen weitere mögliche klagen ab und werden künftig einen warnhinweis aufdrucken. wir haben dies bereits bei unserem nachdruck gemacht, der ab samstag in den zeitschriftenauslagen zu haben sein wird". 

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