06.05.2008

Lupe verklagt den Nebelspalter um 15 Mio Franken

dass ich je einmal zu einem kläger werden könnte, hätte ich nie gedacht. das satire-magazin "nebelspalter" zwang mich nun allerdings zu diesem krassen schritt. nach zwei schlaflosen nächten habe ich beschlossen, heute eine eingeschriebene anklageschrift dem schweizer monatsmagazin zukommen zu lassen.
ich verklage hiermit die "nebelspalter verlags holding" (agb) wegen nichteinhaltung versprochener leistungen. der streitwert beläuft sich auf 15 mio schweizer franken.
was ist passiert? die neuste ausgabe des schweizer monatsmagazins hat versprochene leistungen ganz klar nicht erbracht. gemäss den neusten garantiebestimmungen des satiremagazins nebelspalter, fortan humorleistungserbringer (hl) genannt, hat mir, als pointenabnehmer (fortan pa genannt), das versprochene, umfassende spasserlebnis nicht erbracht. obwohl ich mir absolut mühe gab und erwiesenermassen nicht an humorlosigkeit leide, was mir meine trauzeugen bestätigen (das befragen der beinahe-braut ist untersagt), brachte ich keinen schmunzler über die lippen. im gegenteil, mehr als die hälfte der karikaturen des angeklagten "he" sind brutal (hände abhacken), morbide (toter restaurantgast), ja gar erektions-irritierend (carla del ponte-bildnis). die texte viel zu lang, die schrift zu klein. mehrmals wird in wort und bild über nutten berichtet und berühmte politiker (berlusconi) in den schmutz gezogen. nein aber auch.
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da der nebelspalter ab dieser ausgabe die spassgarantie einführte, werde ich diese garantieleistungen selbstlos und uneigennützig in anspruch nehmen.

garantieversprechen im neuen nebelspalter:
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UMFASSENDE SPASS-GARANTIE!

Sollten Sie an diesem Produkt irgendwelche Mängel feststellen oder sollte der ‹Nebelspalter› aus anderen Gründen nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, garantieren wir Ihnen die

VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES PLUS EINE GENUGTUUNGSSUMME VON 15 MI0. SCHWEIZER FRANKEN!

Bitte beachten Sie hierzu unsere Allgemeinen Genuss-Bedingungen (AGB). Wir wünschen Ihnen viel Spass mit unserem Produkt und danken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen!


die genuss-bedingungen der garantieleistungen wurden in bezug auf meine klage erfüllt. zu den ausgeschlossenen anspruchsgruppen gehöre ich ebenfalls nicht:

als pa bin ich gespannt auf die reaktion des hl. mein anwalt ed fagan riet mir auf der klagesummenhöhe von 15 mio franken zu beharren. ich könnte mir allerdings auch vorstellen, bei einer interessanten aussergerichtlichen einigung, von der summe abzuweichen. zum beispiel eine einigung in form eines nebelspalter-abos auf lebzeit. sollte die lebenszeit des nebelspalters vor der meinen ablaufen, so würde das abo in ein abo des rechtsbürgerlichen realsatire-magazins "weltwoche" umgewandelt. weitere vorschläge eines vergleiches nehme ich gerne entgegen.

so, nun sind wir gespannt auf die reaktion des nebelspalters.

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rund um medien:

link zum nebelspalter

Klickhuren im Internet: Spiegel, Welt, 20Min, SZ und Co

Südkurier macht schlau (und wie!)

NZZ macht Postregulator lächerlich

Video: 10 Verhaltensregeln für Medienauftritte

3 Kommentare:

Goggi hat gesagt…

So ists recht. Für witzige Höhepunkte im Nebelspalter bitte separaten Blog eröffnen. Da kommen Tausende Pointen zusammen, ich sag's Dir! TAUSENDE!

Anonym hat gesagt…

Ich habe die Höhepunkte lieber wo anders

Anonym hat gesagt…

at goggi: meinst du, in der weltwoche hätte es mehr, soll ich gleich als "aussergerichtlicher vergleich" ein gratis-weltwoche-abo beantragen?

at sly: wo denn?

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