auflösung: almabu (siehe kommentar) hat den verwendungszweck mit sicherheit erkannt und richtigerweise bemerkt, dass es dabei gar nichts zu lachen gibt. auf dem bild handelt es sich um beschneidungsutensilien. rund 20'000 frauen sind nach schätzungen in deutschland von solchen genitalverstümmelungen betroffen. baden württemberg und hessen lancieren eine bundesratsinitiative, mit der solche verstümmelungen härter und wirksamer bestraft werden sollen.
andere bilderrätsel:
Investment-Nikoläuse oder was? (Bilder-Rätsel)
Bilderrätsel: Welche Frau betrog ihren Mann?
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foto: spiegel, printausgabe
4 Kommentare:
Hallo Lupo,
ich bin wirklich "hart gesotten",
aber bei dem Thema kann ich nicht lachen, sorry! almabu.
Autsch!
Ich habs heute morgen im Reader gesehen, und war froh, dass @almabu bereits gepostet hatte.
Das Bild fand ich in quadraturacirculi.de vom 16.06.09.
Dazu gibt's auch einen entsprechenden Beitrag.
Du weißt aber schon auf welchen islamophoben Hass-Blog du da verlinkst, schau dir doch mal alleine den Blogroll an.
Der Anfang des Beitrages reicht auch schon aus, um zu merken wo man gelandet ist:
"Die multikulturelle Bereicherung bringt eine grausame und widerwärtige „Kultur“ nach Deutschland."
Von den widerwärtigen Karikaturen von Götz Wiedenroth ganz zu schweigen, pfui.
Bisher galt die Genitalverstümmelung in der Schweiz als schwere Körperverletzung. Als Offizialdelikt wurde sie von Amtes wegen verfolgt – unabhängig davon, wie alt die Frauen sind. Für etwa zehn Prozent der Mädchen endet die Prozedur tödlich.
Der 6. Februar gilt seit 2003 als internationaler Tag von «Null Toleranz gegen Genitalverstümmelung!» Nur gerade mal viereinhalb Monate später in diesem Jahr beschließt die Schweiz eine Änderung des Strafrechts und legalisiert die Genitalverstümmelung für Mädchen ab 18 Jahren, indem sie diese Praktiken dem Piercing und den Schönheitsoperationen im Genitalbereich gleichstellt. Eigentlich sollte eine Verschärfung des Gesetzes für die Täter erwirkt werden, doch statt das Gesetz zu verschärfen, wird es liberalisiert. Neu soll die Genitalverstümmelung bei jungen Frauen ab 18 Jahren in der Schweiz erlaubt sein. Zur «Verstümmelung weiblicher Genitalien» heißt es neu in Artikel 122a: «Ist die verletzte Person volljährig und hat sie in den Eingriff eingewilligt, so ist dieser straflos.» Erarbeitet hat dieses neue Gesetz eine Subkommission der nationalrätlichen Rechtskommission – unter Beizug des Bundesamts für Justiz. Die Vernehmlassungsfrist läuft heute ab.
Mehr dazu auf Schweiz legalisiert Genitalverstümmelung
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