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ed fagan hat bereits mit zwei, der so geschnappten hooligans kontakt aufgenommen. er bot ihnen an, gegen die luzerner polizei eine sammelklage einzureichen, insbesondere, wenn sich ihre "vergehen" als geringfügig herausstellen sollten, sich nicht beweisen liessen, oder sie schlicht zu unrecht an den hooligan-pranger im internet gehängt wurden.
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fagan sieht grosse aussichten auf einen erfolg, da die luzerner polizei technisch nie in der lage sein werde, die ehemalige "hooligan-internet-pranger-seite" vollständig aus dem internet zu entfernen. via "cache" verschiedener suchmaschinen, aber auch mit anderen tricks, lasse sich jene seite immer wieder auffinden. auch deshalb, weil etliche seitenbetreiber oder blogbetreiber die nachricht mit bildern kommentierten.
.fagan: "die luzerner polizei kann so für den bleibenden imageschaden der z.T. unschuldig angeprangerten jugendlichen haftbar gemacht werden." denn überall dort, wo die seite noch auffindbar sei, gehe der betrachter davon aus, dass diese personen schlimmste strafftaten begannen hätten. auch bei nachträglich freigelassenen werde ja nicht erwähnt, und könne auch nie mehr überall angefügt werden, dass einer oder mehrere der bebilderten unschuldig seien.
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noch einmal ein paar hooligan-links:
2 Kommentare:
Und als Straffmass fordert er im Falle eines Schuldspruchs höchstens lebenslanges Nationalhymmneauswendiglernen!
hat die denn einen text?
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