Nur in der Schweiz werden Parteispenden nicht offengelegt. Jedes Unternehmen kann die Parteien ganz legal und geheim mit Spenden in unbegrenzter Höhe "beeinflussen". Die Volksinitiative zur Offenlegung von Zuwendungen an Parteien ist bitter nötig
Aus der heutigen Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz:
Bern: "Nahezu alle europäischen Staaten haben die Finanzierung der politischen Parteien und der Wahlkampagnen gesetzlich geregelt. Dies geht aus einem rechtsvergleichenden Gutachten hervor, welches das Bundesamt für Justiz (BJ) im Auftrag von Bundesrätin Simonetta Sommaruga als Beitrag zur Meinungsbildung erstellt hat.
Schweden und die Schweiz als Ausnahme
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption GRECO (Groupe d'Etats contre la Corruption) hat bisher in 40 von den 47 Mitgliedstaaten Evaluationen zum Thema Finanzierung der politischen Parteien durchgeführt. Aus diesen Länderexamina wird ersichtlich, dass es nur in der Schweiz und Schweden keine gesetzliche Regelung gibt. Schweden kennt allerdings eine Selbstregulierung: Aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung veröffentlichen die im nationalen Parlament vertretenen Parteien ihre Einkünfte. Zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung der Korruption hat die GRECO sieben Empfehlungen an Schweden gerichtet. Die Evaluation der Schweiz erfolgte dieses Jahr auf der Grundlage eines Fragebogens und eines Expertenbesuchs, der vom 9. bis 13. Mai stattgefunden hat.
Weiteres Vorgehen
Das EJPD wird das Gutachten vertieft analysieren und danach über mögliche weitere Schritte befinden. Der Bundesrat wird zudem innert 18 Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen der GRECO berichten müssen, die Ende dieses Jahres veröffentlicht werden. (EJPD)
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Wer sich im parteiübergreifenden Komitee, das eine eidgenössische Volksinitiative zur "Offenlegung von Zuwendungen an Parteien und Komitees ab 10'000 Franken" engagieren will, kann sich bei mir melden. Hinweis in den Kommentar oder via email: lupe/at/gmx.ch.
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foto via freilich
Aus der heutigen Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz:
Bern: "Nahezu alle europäischen Staaten haben die Finanzierung der politischen Parteien und der Wahlkampagnen gesetzlich geregelt. Dies geht aus einem rechtsvergleichenden Gutachten hervor, welches das Bundesamt für Justiz (BJ) im Auftrag von Bundesrätin Simonetta Sommaruga als Beitrag zur Meinungsbildung erstellt hat.
Parteien "beeinflussen" in der Schweiz völlig legal |
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption GRECO (Groupe d'Etats contre la Corruption) hat bisher in 40 von den 47 Mitgliedstaaten Evaluationen zum Thema Finanzierung der politischen Parteien durchgeführt. Aus diesen Länderexamina wird ersichtlich, dass es nur in der Schweiz und Schweden keine gesetzliche Regelung gibt. Schweden kennt allerdings eine Selbstregulierung: Aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung veröffentlichen die im nationalen Parlament vertretenen Parteien ihre Einkünfte. Zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung der Korruption hat die GRECO sieben Empfehlungen an Schweden gerichtet. Die Evaluation der Schweiz erfolgte dieses Jahr auf der Grundlage eines Fragebogens und eines Expertenbesuchs, der vom 9. bis 13. Mai stattgefunden hat.
Weiteres Vorgehen
Das EJPD wird das Gutachten vertieft analysieren und danach über mögliche weitere Schritte befinden. Der Bundesrat wird zudem innert 18 Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen der GRECO berichten müssen, die Ende dieses Jahres veröffentlicht werden. (EJPD)
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foto via freilich
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