- bundesrätin doris leuthard regt sich auf, weil sie am zoll untersucht wurde, wie jede andere frau auch. dies, obwohl sie schliesslich bundesrätin sei, und darum immunität geniesse.
- will man trotz berechtigter verdachtsmomente gegen nationalrat toni brunner ein verfahren wegen amtsgeheimnisverletzung einleiten, so müsste zuerst die immunität des parlamentariers aufgehoben werden.
- italiens premierminister silvio berlusconi hat erneut erreicht, dass er volle immunität geniesst und wegen der hängigen gerichtsverfahren (korruption und bestechung) nicht mehr belangt werden kann.
schreibt eure meinung in den kommentar und stimmt in der umfrage rechts ab. umfrage ist beendet. ergebnis:
4 Kommentare:
..... eine "entweder - oder" lösung scheint mir hier ned ganz der richtige weg zu sein.....
..... wieso kann man ned differenzieren.....?
..... wenn ein politiker, zum beispiel, in's ausland reist, dienstlich wohlgemerkt, dann sollte er schon diplomatische immunität haben.....
..... "normale" parlamentarier bedürfen einer verminderten immunität, und diese auch nur um das parlament zu schützen, sprich um "personal-ausfälle " im parlament zu verhindern, sonst sehe ich keinen grund für eine immunität.....
man soll es lassen wie es ist weil sonst niemand mehr politiker werden will. er muss nämlich ständig fürchten, dass irgendeiner, dem die geäusserte meinung nicht gefällt hingeht und klagt wegen persönlichkeitsverletzung. immunität ist schutz der meinungsäusserungsfreiheit. nur das. politiker, die gegen gesetze verstossen, zB tempolimiten, werden gebüsst wie andere auch.
at kopfchaos: gehe mit dir einverstanden. die differenzierung ist gut. allerdings das argument mit den personalausfällen zieht nicht. diese finden statt, weil leute wie nr spuhler in x-verwaltungsräten sitzen und die hälfte der nr-sitzungen schwänzen.
at bruno in den nationalrat: dein argument zieht nicht ganz. wenn man wegen persönlichkeitsverletzung angeklagt werden kann, dann hat man auch genügende ausgeteilt, ansonsten löst sich die anklage schnell in nebel auf.
als parlamentarier sollte man darauf achten, dass man die persönlichkeit anderer in voten immer respektiert. hart im argumentieren, aber fair.
Nun ja... Auch wenn eine Persönlichkeitsverletzungs-Klage nicht gerechtfertigt ist: Es zieht die mediale Aufmerksamkeit auf sich, kostet Zeit und Geld beim Parlamentarier und er kann sich nicht mehr auf sein eigentliches Amt konzentrieren.
Lupe, dein Argument ist mir wieder zu grün: Wenn niemand zu schnell fahren würde, braucht es keine Gesetze. Und das gilt für beide: Den evt. beleidigenden Parlamentarier und den "ich-will-unbedingt-mal-einen-Politiker-anklagen-Bürger".
Und über die diplomatische Immunität im Ausland müssen wir wohl gar nicht diskutieren. Soll unsere Micheline im Kongo aus irgendwelchen Gründen verhaftet werden?
Kommentar veröffentlichen