02.10.2009

Fall Polanski: Wenn Richter Gott spielen (Update)

opfer und täter (inklusive deren anwälte) hatten sich auf ein strafmass geeinigt. polanski diese tage abgesessen. für die beteiligten war die tat gesühnt. pech, dass ein richter darauf, selbstherrlich und über den willen aller beteiligten hinweg, zum leidwesen des opfers, den fall neu aufrollte.

ich wollte eigentlich nicht auch noch etwas zum fall des verhafteten regisseurs roman polanski schreiben. für mich ist klar, wer minderjährige missbraucht, dies sogar zugibt, soll bestraft werden und seiner strafe nachkommen, ob dies nun ein absitzen oder eine geldstrafe bedeutet, ob dies nun ein no-name oder ein promi ist.
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bleibt anzumerken, dass polanski dies eigentlich auch tat. er gab zwar nicht alles zu. polanski gestand den anklagepunkt des ungesetzlichen geschlechtsverkehrs mit einer minderjährigen. der richter hatte zugesichert, dafür die schwereren vorwürfe wie vergewaltigung unter abgabe von drogen, kindsmissbrauch und sodomie fallen zu lassen. beide parteien waren mit schuldspruch und strafmass einverstanden und zufrieden. auch heute noch (siehe weiter unten). polanski hatte die strafe von 42 tagen bereits abgesessen.

das damals noch minderjährige opfer konnte wieder, so gut es überhaupt noch ging, ein mehr oder weniger normales leben führen, befreit von sensationshungrigen medien. diese phase sollte allerdings bald vorbei sein. denn im folgejahr fand ein richter - selbstherrlich über die köpfe und den willen aller beteiligten parteien hinweg - der damalige schuldspruch genüge ihm nicht. als sich abzeichnete, dass der richter den fall neu aufrollen will, floh polanski ins ausland.

wenn richter öffentlich zugeben, im fall polanski gelogen zu haben, um sich wichtig zu machen, oder wenn richter sich nachträglich selbstherrlich über gemeinsam vereinbarte abkommen, resp. schuldsprüche und strafmasse hinwegsetzen, sozusagen selber gott spielen wollen, so kriegt das ganze einen schalen beigeschmack.

ein merkwürdiges gefühl hinterlässt das verhalten des richters auch, wenn man den artikel des opfers (samantha geimer, heute 45 j . alt) liest, der 2003 in der "los angeles times" erschien. ein kurzer ausschnitt daraus:
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«Er hätte gar nie in die Lage kommen sollen, aus dem Land fliehen zu müssen. Er hätte vor 26 Jahren jene Strafe bekommen sollen, die er bereits abgesessen hatte, so wie wir alle es vereinbart hatten. Mein damaliger Anwalt Lanwrence de Silver, schrieb dem Richter einen Brief, in dem er erklärte, dass mit dem Schuldbekenntnis und der vereinbarten Strafe die Schuld aus unserer Sicht gesühnt sei. An dieser Einschätzung hat sich für mich nichts geändert.»

anfang januar 2009 forderte das opfer die einstellung des verfahrens gegen polanski. sie reichte in los angeles einen entsprechenden antrag ein. dem bleibt noch anzufügen, dass frau geimer selbstverständlich auch froh wäre, wenn das verfahren eingestellt würde, weil sie jedesmal massiv leidet, wenn der fall immer wieder neu aufgerollt und mediengerecht ausgeschlachtet wird. man habe sich damals gerichtlich geeinigt, diesen willen solle die justiz nun respektieren. dem kann ich mich nur anschliessen, dem willen des leidtragenden opfers zuliebe. nebenbei aber auch darum, weil das us-justizsystem scheinbar nicht in der lage ist, ein verfahren - in (selbstgewählter) abwesenheit des angeklagten - innerhalb von 30 jahren zu einem urteilsspruch zu bringen.

und noch einmal. damit verteidige ich die abscheuliche tat polanskis in keinster weise.
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update 4. okt. 09:
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die arena-sendung des schweizer fernsehens (diskussionsrunde) war wirklich aufschlussreich. tatsächlich hatten die kulturschaffenden nie bedenken, einen geflohenen sexualstraftäter zu einer veranstaltung einzuladen und ihn mit einem preis ehren zu wollen. für mich unverständlich. der filmemacher lyssi war wirklich etwas neben den schuhen.

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"treu und glauben" wurde von den kultur-schaffenden erwähnt: man könne jemanden nicht von höchster bundes-kulturstelle aus einladen, und danach von einer anderen bundesstelle aus verhaften. spielt für mich keine rolle, man dürfte ihn gar nicht einladen.

"treu und glauben" könnte man aber auch anbringen, wenn polanski sich der ersten verhandlung stellte, es ein schuldbekenntnis gab, zwar ohne anhörung von polanski, aber doch eine einigung gab und der richter irgendwann danach über die köpfe und den willen aller beteiligten hinweg entscheidet: tja, nun rollen wir doch den fall nochmals auf.

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für den angeklagten "juden" polanski sprach auch, dass der richter erwiesenermassen ein anti-semit gewesen sei.

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auch aufschlussreich die aussage, dass in amerika sex mit einer u18-jährigen so oder so als "vergewaltigung" gilt, auch wenn die u18-jährige damit einverstanden gewesem sei.

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wie auch immer, dass da keiner der europäischen staaten (eigentlich keine bananenrepubliken) polanski frei gewähren liessen, kann ich nicht verstehen.

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dass polanski diesem us-rechtssystem (das scheinbar weitaus mehr fehlurteile bewirkt, als alle europäischen gerichte) entfloh, kann ich fast noch irgendwie verstehen. seine tat nicht.

ach ja und alt-bundesrat christoph blocher meint, man hätte polanski offiziell warnen sollen, dass ihm eine verhaftung drohe. kaum zu glauben. da würde also der svp-wegweiser einen sexualstraftäter vor der verhaftung warnen?!

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quellen: süddeutsche, tagesanzeiger, los angeles times
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beiträge anderer blogger:
Polanskis Verhaftung, oder Tanz der Willküre (reflections)
Polanski und der moralische Kompass der Eliten (so halt)
Der Fall Polanski (rausfall)
Mythen um Polanski (bruder bernhard)

18 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Mir ist eigentlich egal was das Opfer will oder nicht will. Der Mann gehört ins Gefängniss und schluss. Was ich auch nicht verstehe ist wie viele so einen Typen unterstützen. Er ist nicht mehr Wert als ein anderer Mensch.

Lupe hat gesagt…

im prinzip bin ich mit dir einverstanden, allerdings sollte bei der ganzen juristerei, ob all der einzuhaltenden gesetzesparagraphen, der mensch, insbesondere das wohl und die zukunft des opfers, nicht ganz ausser acht gelassen werden.

wieviele male wurde diese frau, resp. was ihr angetan wurde, nun bereits ausschlachtend durch alle medien gezerrt (habe auf das veröffentlichen von fotos, sowie des vernehmungsprotokolls darum bewusst verzichtet), nur weil die juristerei irgenwelche paragraphen reiten will oder sollte, dazu aber 3o jahre lang nicht in der lage ist.

die "menschen" haben den fall abgeschlossen, verziehen, die juristerei beisst sich erfolglos seit 30 jahren daran fest.

Lupe hat gesagt…

es ist für mich auch in der schweiz absolut nicht nachvollziehbar, warum es 5-8 jahre dauern kann, bis ein gerichtsfall verhandlungsbereit ist. mir sträuben sich jeweils die haare, wenn ich einen zeitungsbericht über ein gerichtsurteil sehe, dessen vorfall fast 10 jahre zurück liegt.

King Clode hat gesagt…

Es geht da schon nur darum, ein Zeichen zu setzen. Es darf doch nicht sein, dass ein erwachsener Mann sich an einem minderjährigen Mädchen vergreifen kann, und dann gerade mal 45 Tage absitzen muss. Dieses spezielle Mädchen konnte ihm vielleicht verzeihen (aus welchen Gründen auch immer), aber viele andere können solch ein Verbrechen schlecht verarbeiten.

Das Urteil sendet falsche Signale aus, und all die Pädophilen der Welt haben das Gefühl, sie begehen ein Kavaliersdelikt.

Und genau drum, muss Polanski richtig bestraft werden.

(Es mag ja diese seltenen Fälle geben, wo zwischen beiden echte Liebe herrscht. Aber seien wir ehrlich, es ist ein leichtes, als erwachsener Mann, ein kleines Mädchen so weit zu bringen, dass sie sich in ihn verliebt!)

Lupe hat gesagt…

hätte man eine rasche lösung gefunden, bei der polanski für alle vergehen, nicht nur das eingestandene, bestraft worden wäre, so wäre dies am gerechtesten und für das mädchen nicht schlimmer gewesen, wie es jetzt bis zum ersten wirklichen urteil herauskam.
nur, wenn man wie dieser richter, wie der letzte schnee, zu spät kommt und dann noch 30 jahre lang nichts mehr zustande bringt.

lupe hat gesagt…

ach, kingclode:
die frivolen sind also wieder am bloggen.
super.

Bruder Bernhard hat gesagt…

42 Tage Knast und eine finanzielle Genugtuung für das Opfer in unbekannter Höhe - genau, das war der Tarif für den böswilligen sexuellen Missbrauch eines Kindes. So sieht es wenigstens auf den ersten Blick aus. Aber die 42 Tage waren nicht die volle Strafe, Polanski wurde auf Kaution entlassen, eine Verhandlung hätte später stattfinden sollen. Er aber hat es vorgezogen, es nicht zur Verhandlung kommen zu lassen, und ist seitdem auf der Flucht.

Mag jeder selber beurteilen, ob Polanski damit wirklich die Verantwortung für seine Tat übernommen hat und ob man es jetzt genug sein lassen soll. Wer den Geniestatus Polanskis nicht in Rechnung stellt, ist wohl der Ansicht, er wäre so gut davon gekommen für eine schlimme Tat.

PS: Die Süddeutsche scheint mir nicht die beste Quelle zu sein. Diese hat wenigstens zu Anfang eindeutig falsch informiert - nachher habe ich sie nicht mehr gelesen.

lupe hat gesagt…

die strafe war sicherlich zu tief, da gehe ich mit dir einig. nur waren sich beide parteien einig, auch heute noch, was immer dies auch aussagen mag. danach rollte es ein richter wieder neu auf.

nur frage ich mich, ist es in amerika wirklich nicht möglich, ein verfahren, eine verhandlung in abwesenheit des verklagten durchzuführen.

Mara hat gesagt…

Es macht schon Sinn, dass in einem Strafverfahren Opfer und Täter nicht über das Strafmass bestimmen können - denn ihre Interessen sind nicht gleichzusetzen mit dem öffentlichen Interessse an einem Strafverfahren. Das Opfer in Ehren, ich verstehe ihre Interesse zur Ruhe kommen zu wollen.
- Aber Offizialdelikte sind von den Interessen der Opfer unabhängig - es soll gerade nicht in die Disposition der Opfer gestellt werden ob eine Straftat verfolgt werden soll oder nicht. Die Öffentlichkeit möchte "Strafen" - und bedient sich der Institution Richter. Das diese manchmal scheinbar selbstherrliche Entscheidungen treffen, hat gerade auch etwas mit ihrem Status zu tun. Um sowas zu korriegieren gibt es den Instanzenweg - und Leuten wie Polanski stehen alle rechtlichen Mittel zur Verfügung. Ich glaub gerade hier trifft die Solidarität den Falschen.

Lupe hat gesagt…

at mara: gut und sachlich erläutert. hat mich schon fast überzeugt. vielleicht kannst du mir auch meine laien-frage im letzten kommentar beantworten.

ist es in amerika wirklich nicht möglich, ein verfahren, eine verhandlung in abwesenheit des verklagten durchzuführen.
polanski hat seine abwesenheit vom verfahren ja selbst gewählt. er könnte doch einen anwalt stellen, der ihn dort vertritt.

Mara hat gesagt…

Ich weiss nicht ob es in den USA möglich ist oder nicht - aber ein solche Prozess würde für mich keinen Sinn machen. Eine echte Verteidigung wäre unter solchen Umständen nicht möglich - Zeugen reagieren anders je nachdem ob der Angeklagte im Raum ist oder nicht - Verteidiger muss nachfragen können etc.
Und zum anderen geht es ja auch im Sinne von Individualpravention um die Konfrontation des Täters mit seiner Tat ... das geht nur bei seiner Anwesenheit.
Auch ein Geschworenengericht macht nur Sinn bei Anwesenheit des Angeklagten- die Frage der Glaubwürdigkeit, die Geschworenen müssen sich selber einen Eindruck verschaffen können...

(nur was mir so spontan einfällt...gibt sicherlich auch noch andere gründe..)

Lupe hat gesagt…

er kann ja selbst wählen, ob er dort anwesend sein will oder nicht. es würde jedoch nicht über 30 jahre dauern und vielleicht, wenn die schweiz ihn nicht verhaftet hätte, gar nie stattfinden.

das problem bei geschworenengerichten ist, dass anwälte, kläger und angeklagte das hauptgewicht auf die psychologische beeinflussung der geschworenen legen.

odin hat gesagt…

Ich finde es schon unglaublich wie gewisse Leute eine Sexualstraftat verharmlosen. Ich fand es gestern ziemlich pervers, wie ein Rolf Lyssy in der Arena solchen Bockmist verzapfen konnte. Aus dem Opfer wurde ein Täter und aus dem Täter ein Opfer gemacht.

Die Kulturschaffenden geht es doch einen Scheissdreck an, ob ein Polanski nun schuldig oder unschuldig ist. Das müssen einzig und alleine die US-Richter beurteilen und nicht die Schweizer Kulturszene! Bei einem Normalsterblichen wird auch keine Arenasendung gemacht, wenn diesem ein Kindsmissbrauch angelastet wird! Mit moralischer Unterstützung durch die Kultur kann ein solcher Verdächtiger schon gar nicht rechnen.

Ich finde es ebenfalls müßig wenn wir über das amerikanische Strafrecht diskutieren. Für uns zählt nur das wir einem internationalen Haftbefehl nachkommen mussten. Die Juristen Meierei in den USA ist nicht unser Problem. Die haben die Gesetze die sie haben und wir unsere!

Lupe hat gesagt…

@odin: du hast mit vielem recht. ich habe, nach betrachten der arena-sendung, noch ein paar gedanken im beitrag angefügt.

Anonym hat gesagt…

Das der Fall so lange nicht abgeschlossen wurde, hat ja damit zu tun, dass Polanski geflohen ist und sich der Justiz nicht zur Verfügung gestellt hat. Wenn jetzt also gejammert wird, dass es für Opfer schlimm sei, dass das Ganze nicht zur Ruhe komme, dann ist das ganz allein Polanskis Verschulden. Und ein Haftbefehl bleibt so lange bestehen, bis der Gesuchte angehalten werden kann.

Lupe hat gesagt…

nur hat mir bislang immer noch niemand (auch du nicht) sagen können, warum ein gerichtsverfahren nicht in (gewählter) abwesenheit des angeklagten durchgeführt werden kann?

Unknown hat gesagt…

@Lupo

Andersrum gefragt, warum sollte ein Angeklagter das Recht haben der Verhandlung fernzubleiben?

Zwar gibt es auch im schweizerischen Recht die Möglichkeit in Abwesenheit des Angeklagten zu verhandeln, diese sind aber sehr eingeschränkt.
Gemäss EMRK sind solche Verfahren auch nur möglich, wenn die Verteidigung trotzdem gewährleistet werden kann (bei P wohl zu unterstellen).

Aber es gehört nun mal zum Wesen von Strafverfahren den Angeklagten mit den Beweisen für seine Tat direkt zu konfrontieren - mit den belastenden und mit den entlastenden. Und nicht zu vergessen ist dies eine kulturelle Errungenschaft!- keine Verfahren mehr in der Abwesenheit des Angeklagten, weil dies Tür Tor öffenet für Manipulationen. Auch in einem Gerichtsverfahren agieren nur Menschen - und selbstverständlich basieren die Urteile, soweit "harte" Beweise fehlen, in erster Linie auf der persönlchen (psychologischen) Einschätzung der Beteiligten.

Lupe hat gesagt…

wie ich im letzten kommentar schrieb, er hätte sich stellen können und dabei sein können, wenn er gewollt hätte.

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