31.01.2008

Anleitung zum Bestechen

hochinteressant: da besticht ein makler den immobilienchef der suva (obligatorische unfallversicherung der schweiz) und wird vom vorwurf der bestechung freigesprochen, weil er nicht wusste, dass es sich um eine öffentliche institution handelte. will heissen, wer einen "privaten" immobilienchef besticht, darf dies tun, ohne der bestechung angeklagt zu werden, wer den immobilienchef einer öffentlichen institution besticht, wird der bestechung angeklagt.

bestechungs-anleitung für den kalabresischen makler: du darfst in der schweiz bestechen, aber bitte nur private immobilienverantwortliche, sonst wirst du der bestechung angeklagt.

diese rechtslage wundert allerdings nicht mehr, wenn man weiss, dass in der schweiz ansässige unternehmen vor einigen jahren noch bestechungsgelder, die sie im ausland aufwenden "mussten", um an aufträge zu kommen, in der schweiz ganz offiziell von den steuern abziehen konnten.

kein wunder, ist das vertrauen in unser rechtssystem nicht optimal.
........................
bericht der tagesschau: bestechlicher SUVA-Direktor
video der tagesschau: bestechlicher SUVA-Direktor

Keine Kommentare:

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...