bestechungs-anleitung für den kalabresischen makler: du darfst in der schweiz bestechen, aber bitte nur private immobilienverantwortliche, sonst wirst du der bestechung angeklagt.
diese rechtslage wundert allerdings nicht mehr, wenn man weiss, dass in der schweiz ansässige unternehmen vor einigen jahren noch bestechungsgelder, die sie im ausland aufwenden "mussten", um an aufträge zu kommen, in der schweiz ganz offiziell von den steuern abziehen konnten.
kein wunder, ist das vertrauen in unser rechtssystem nicht optimal.
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bericht der tagesschau: bestechlicher SUVA-Direktor
video der tagesschau: bestechlicher SUVA-Direktor
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