opfer und täter (inklusive deren anwälte) hatten sich auf ein strafmass geeinigt. polanski diese tage abgesessen. für die beteiligten war die tat gesühnt. pech, dass ein richter darauf, selbstherrlich und über den willen aller beteiligten hinweg, zum leidwesen des opfers, den fall neu aufrollte.
ich wollte eigentlich nicht auch noch etwas zum fall des verhafteten regisseurs roman polanski schreiben. für mich ist klar, wer minderjährige missbraucht, dies sogar zugibt, soll bestraft werden und seiner strafe nachkommen, ob dies nun ein absitzen oder eine geldstrafe bedeutet, ob dies nun ein no-name oder ein promi ist.
..bleibt anzumerken, dass polanski dies eigentlich auch tat. er gab zwar nicht alles zu. polanski gestand den anklagepunkt des ungesetzlichen geschlechtsverkehrs mit einer minderjährigen. der richter hatte zugesichert, dafür die schwereren vorwürfe wie vergewaltigung unter abgabe von drogen, kindsmissbrauch und sodomie fallen zu lassen. beide parteien waren mit schuldspruch und strafmass einverstanden und zufrieden. auch heute noch (siehe weiter unten). polanski hatte die strafe von 42 tagen bereits abgesessen.
das damals noch minderjährige opfer konnte wieder, so gut es überhaupt noch ging, ein mehr oder weniger normales leben führen, befreit von sensationshungrigen medien. diese phase sollte allerdings bald vorbei sein. denn im folgejahr fand ein richter - selbstherrlich über die köpfe und den willen aller beteiligten parteien hinweg - der damalige schuldspruch genüge ihm nicht. als sich abzeichnete, dass der richter den fall neu aufrollen will, floh polanski ins ausland.
wenn richter öffentlich zugeben,
im fall polanski gelogen zu haben, um sich wichtig zu machen, oder wenn richter sich nachträglich selbstherrlich über gemeinsam vereinbarte abkommen, resp. schuldsprüche und strafmasse hinwegsetzen, sozusagen selber gott spielen wollen, so kriegt das ganze einen schalen beigeschmack.
ein merkwürdiges gefühl hinterlässt das verhalten des richters auch, wenn man den
artikel des opfers (samantha geimer, heute 45 j . alt) liest, der 2003 in der "los angeles times" erschien. ein kurzer ausschnitt daraus:
.«Er hätte gar nie in die Lage kommen sollen, aus dem Land fliehen zu müssen. Er hätte vor 26 Jahren jene Strafe bekommen sollen, die er bereits abgesessen hatte, so wie wir alle es vereinbart hatten. Mein damaliger Anwalt Lanwrence de Silver, schrieb dem Richter einen Brief, in dem er erklärte, dass mit dem Schuldbekenntnis und der vereinbarten Strafe die Schuld aus unserer Sicht gesühnt sei. An dieser Einschätzung hat sich für mich nichts geändert.»anfang januar 2009
forderte das opfer die einstellung des verfahrens gegen polanski. sie reichte in los angeles einen entsprechenden antrag ein. dem bleibt noch anzufügen, dass frau geimer selbstverständlich auch froh wäre, wenn das verfahren eingestellt würde, weil sie jedesmal massiv leidet, wenn der fall immer wieder neu aufgerollt und mediengerecht ausgeschlachtet wird. man habe sich damals gerichtlich geeinigt, diesen willen solle die justiz nun respektieren. dem kann ich mich nur anschliessen, dem willen des leidtragenden opfers zuliebe. nebenbei aber auch darum, weil das us-justizsystem scheinbar nicht in der lage ist, ein verfahren - in (selbstgewählter) abwesenheit des angeklagten - innerhalb von 30 jahren zu einem urteilsspruch zu bringen.
und noch einmal. damit verteidige ich die abscheuliche tat polanskis in keinster weise.
.update 4. okt. 09:
.die arena-sendung des schweizer fernsehens (diskussionsrunde) war wirklich aufschlussreich. tatsächlich hatten die kulturschaffenden nie bedenken, einen geflohenen sexualstraftäter zu einer veranstaltung einzuladen und ihn mit einem preis ehren zu wollen. für mich unverständlich. der filmemacher lyssi war wirklich etwas neben den schuhen..
"treu und glauben" wurde von den kultur-schaffenden erwähnt: man könne jemanden nicht von höchster bundes-kulturstelle aus einladen, und danach von einer anderen bundesstelle aus verhaften. spielt für mich keine rolle, man dürfte ihn gar nicht einladen.
"treu und glauben" könnte man aber auch anbringen, wenn polanski sich der ersten verhandlung stellte, es ein schuldbekenntnis gab, zwar ohne anhörung von polanski, aber doch eine einigung gab und der richter irgendwann danach über die köpfe und den willen aller beteiligten hinweg entscheidet: tja, nun rollen wir doch den fall nochmals auf.
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für den angeklagten "juden" polanski sprach auch, dass der richter erwiesenermassen ein anti-semit gewesen sei.
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auch aufschlussreich die aussage, dass in amerika sex mit einer u18-jährigen so oder so als "vergewaltigung" gilt, auch wenn die u18-jährige damit einverstanden gewesem sei.
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wie auch immer, dass da keiner der europäischen staaten (eigentlich keine bananenrepubliken) polanski frei gewähren liessen, kann ich nicht verstehen.
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dass polanski diesem us-rechtssystem (das scheinbar weitaus mehr fehlurteile bewirkt, als alle europäischen gerichte) entfloh, kann ich fast noch irgendwie verstehen. seine tat nicht.
ach ja und alt-bundesrat christoph blocher meint, man hätte polanski offiziell warnen sollen, dass ihm eine verhaftung drohe. kaum zu glauben. da würde also der svp-wegweiser einen sexualstraftäter vor der verhaftung warnen?!
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quellen: süddeutsche, tagesanzeiger, los angeles times
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beiträge anderer blogger:Polanskis Verhaftung, oder Tanz der Willküre (reflections)
Polanski und der moralische Kompass der Eliten (so halt)
Der Fall Polanski (rausfall)
Mythen um Polanski (bruder bernhard)