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02.06.2010

Die Antwort auf die Strafanzeige gegen Köhler

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nachdem ich vor mehr als einer woche das skandalöse originalinterview in ton- und textform
ins netz stellte, hatte danach die seite "bundeshorst" strafanzeige gegen bundespräsident horst köhler eingereicht. er erhielt nun die antwort der generalbundesanwaltschaft. sie will kein ermittlungsverfahren gegen köhler einleiten. bundeshorst gibt nicht auf, will beschwerde einreichen, wie er im blog schreibt:
....

Das Antwortschreiben des Generalbundesanwalts der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesgerichtshof Karlsruhe


Eine Staatsanwältin Fink ließ mir folgendes mitteilen:

Sehr geehrter ***
Ihre Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten, eingegangen am 27. Mai 2010, wurde hier geprüft. Mangels zureichender tatsächlicher Anhaltpunkte für das Vorliegen einer Straftat wurde davon abgesehen, die Einleitung eines Ermittlungsverfahren zu veranlassen (§ 152 Abs. 2 StPO).
Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag

***
dazu schauen wir uns den vorbenannten Paragraphen etwas genauer an:
§ 152 StPO
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen

Was können wir anhand des o.a. Schreibens erkennen?
Zuerst ist hier bemerkenswert, dass die Staatsanwältin quasi von vorherein „wusste“, dass die in der Strafanzeige angeführten Tatbeständen zu keinen Ermittlungen führen, da die hier vorliegende Antwort bereits einen Tag nach Eingang beantwortet wurde. So schnell kann die deutsche Justiz arbeiten – wenn es ihr passt.
Weiterhin wurde seitens der Generalbundesanwaltschaft weder die vom Anzeigeerstatter angeführten Gründe für die Strafanzeige mittels Gegenbeweis hervorgehend aus dem Inhalt des Grundgesetzes entkräftet, noch wurde dem Anzeigeerstatter eine Information über ein Rechtsmittel zur Abwehr der Nichtverfolgung durch die Generalbundesanwaltschaft mitgeteilt. Es wurde hier lediglich der Mangel zureichender Anhaltpunkte ohne Begründung behauptet, wobei der Anschein erweckt wird, diese Behauptung sei die Begründung. Eine sich auf die angesprochenen Hinweise auf Verletzungen des Grundgesetzes bezogene Begründung hätte jedoch gemäß § 172 Abs. 1 StPO erfolgen müssen. Die bloße Behauptung eines Mangels an tatsächlichen Ahaltspunkten ist hinsichtlich der Schwere der Beschuldigung, welche durch den Wortlaut des Grundgesetzes gestützt wird, sehr dürftig. Darüberhinaus wird diese Behauptung mit einem Paragraphen garniert, welcher nicht etwa eine gesetzliche Norm zu deren Bekräftigung darstellt, sondern im Grunde nur die hier unterlassene Pflicht zur Strafverfolgung definiert. Hauptsache es schaut wichtig aus, auch wenn das Schreiben, bei näherem Hinschauen, lediglich einen unsubstantiierten und nicht begründeten Vortrag erkennen lässt. Hätte der Anzeigeerstatter einen entsprechend unsubstantiierten Vortrag gehalten, wäre er wahrscheinlich wegen rechtsmissbräuchlicher Erstattung einer unbegründeten Strafanzeige gegen das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland belangt oder zumindest gerügt worden.
Es gehört sich scheinbar einfach nicht, das (ehemalige) Staatsoberhaupt wegen grundgesetzwidriger Erklärungen anzuprangern! Die Vermeidung der Nestbeschmutzung ist hier naheliegend.

Schlußfolgerungen und weiteres Vorgehen

Der Rücktritt Horst Köhlers bewirkt zum Einen, wie anhand der nichterfolgten Berichterstattung der Maindreamer ersichtlich ist, dass die der Anzeige zugrundeliegende Äußerung des Zuspruchs zu militärischer Intervention zur Sicherung „unserer“ wirtschaftlicher Interessen in keiner erkennbaren Form thematisiert wird. In Unterlassung dessen wird nun eine Medienkampagne zu „Ehren“ der Frau von der Leyen gestartet – Deutschland sucht den Superpräsidenten.
Auch die Tatsache, dass die von Horst Köhler angesprochenen Interessen des deutschen Volkes eigentlich nicht dessen Interessen sind, sondern die einer Gruppe Privatpersonen und nicht wie gern kolportiert, das Interesse der Bundesrepublik Deutschland als Staatsgebilde, an dessen oberster Stelle der Souverän, das Volk gemäß ...

Art 20 Abs. 2 GG
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgegübt.

... steht. Horst Köhler hat hier in seiner Eigenschaft als der gemäß ...
Art 59 Abs. 1 Satz 1 GG
(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich

... den Bund völkerrechtlich vertretenden Bundespräsident und als Staatsoberhaupt in Ausübung seines Amtes und während eines Staatsbesuches öffentlich den Anschein erweckt, er hätte hier im Namen des Volkes dessen Willen erklärt, wissen müssend, dass er lediglich die grundgesetzwidrige Bereitschaft der deutschen Politik zur Wahrung der privaten Interessen derer zum Ausdruck brachte, in deren Dienst die deutsche Politik nachweisbar zu einem großen Teil grundgesetzwidrig steht.
Die hier angezeigte strafbare Handlung der Erklärung der grundgesetzwidrigen Bereitschaft der deutschen Politik zum grundgesetzwidrigen Einsatz der gemäss

Art 87a Abs. 2 GG
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt
in Verbindung mit ...

Art. 115a Abs. 1 GG
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages

... ausschließlich im Falle der Verteidigung gegen einen Angriff mit Waffengewalt auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland einzusetzenden Bundeswehr ist nach wie vor strafbar und gemäß ...

Art. 26 Abs. 1 GG
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen

... verfassungswidrig und dementsprechend strafbewehrt bzw. „unter Strafe zu stellen“. Daran ändert auch der Rücktritt Horst Köhlers nichts. Die Entfernung eines Täters aus dem Amt, kraft dessen er diese Tat begangen hat, ändert nichts am Vollzug eben dieser Tat. Das ist die eigentliche Beschädigung des Amtes des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Nur wenn diese Art von strafbaren und sich eindeutig gegen das Grundgesetz und damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtenden Handlungen auch von der dafür zuständigen Generalbundesanwaltschaft ermittelt und verfolgt werden, hat diese Generalbundesanwaltschaft einen Sinn und Zweck.
Im hier vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um die Unterlassung der Verfolgung einer Straftat im Amt. Die Weigerung der Generalbundesanwaltschaft zur Verfolgung dieser politisch motivierten Straftat lässt erkennen, in wessen Geist diese Generalbundesanwaltschaft arbeitet.
Entweder kann die Generalbundesanwaltschaft die hier erklärten Vorwürfe anhand dem entgegenstehender Inhalte des Grundgesetzes widerlegen, also aufweisen, dass das Grundgesetz eben diese von Horst Köhler kraft Amtes für grundgesetzkonform erscheinen lassenden Einsätze der Bundeswehr zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen ohne eingetretenen und erklärten Verteidigungsfall tatsächlich grundgesetzlich erlaubt sind, oder sie macht sich der Beihilfe, letztendlich zu grundgesetzwidrigen „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“ mitschuldig.
Der lapdidaren Erweckung des Anscheins eines „Mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“ seitens der Generalbundesanwaltschaft muss hier aufgrund dem entgegenstehender Inhalte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland entschieden widersprochen werden, es sei denn, das Grundgesetz dieser Bundesrepublik Deutschland hätte inzwischen längstens stillschweigend seine Rechtskraft verloren.
weitere und ausführliche anmerkungen, sowie den ganzen blogbeitrag von *bundeshorst* könnt ihr hier nachlesenam schluss zieht er folgendes fazit:  
Ich werde  in den nächsten Tagen eine entsprechende Beschwerde vorbereiten und hier zum Download für alle Anzeigeerstatter stellen, deren Zahl, nach ungenauer Auskunft der Generalbundesanwaltschaft, nicht unbeträchtlich sei.
mehr zum thema:

01.06.2010

"Köhler weggebloggt" (Die Rolle der Blogger im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Bundespräsidenten)

blogger reagierten als erste, zehrten das skandalöse interview an die öffentlichkeit und reichten gar strafanzeigen gegen horst köhler ein. die klassischen medien berichteten erst tage später über die verheerenden äusserungen des bundespräsidenten.

selbstverständlich hat die blogosphäre nicht alleine die macht und kraft, einen staatsmann zu stürzen, mitbewegen kann sie eine entwicklung allerdings. die hauptursache, die zum falle köhlers führte, war der sender deutschlandfunk, der dem übermüdeten köhler auf der rückreise aus afghanistan unüberlegte äusserungen entlocken konnte und diese auch noch sendete. wobei anzufügen ist, dass ein bundespräsident auch in übermüdetem zustand in der lage sein sollte, staatsmännisch überlegt zu antworten oder den "übermüdungszustand" zu erkennen und das interview auf später zu verschieben.

blogger können niemanden alleine stürzen, aber sie können eine welle in bewegung setzen, die kaum mehr zu stoppen ist. sie können einen stein ins rollen bringen, der eine lawine auslösen kann. so geschehen beim ominösen köhler-interview.

chronologie: am 22. mai, kurz vor 08 uhr, sendete deutschland-radio das verhängnisvolle interview mit dem bundespräsidenten. der deutschlandfunk brachte es ebenfalls, kürzte es aber ausgerechnet um die fragliche passage und stellte das ganze köhler-interview später dezent auf eine unterseite des webauftrittes. während die klassischen medien (online- und offline-exemplare) das interview sozusagen übersahen oder schlicht die verheerende  brisanz der aussagen des bundespräsidenten  gar nicht wahrnahmen, schrieben in den nächsten beiden tagen etliche blogger, oft unabhängig voneinander, berichte über die skandalösen äusserungen von horst köhler. sie fragten sich, ob ein bundespräsident, der für wirtschaftliche interessen bereit war, militärische mittel gegen ein anderes land einzusetzen, noch tragbar ist oder forderten unverblümt seinen rücktritt.

die interview-affaire im blog-rückspiegel 

(kein anspruch auf vollständigkeit, hinweise zu weiteren massgebenden blog-beiträgen bitte in den kommentar) :

bereits kurz nach veröffentlichung des interviews reagierten einige blogger:
erste rücktrittsforderungen aus blogger-kreisen folgten, das unzensierte, ungekürzte interview erschien als tondoku und abschriften in blogs:
... was einen weiteren blogger dazu inspirierte, strafanzeige gegen horst köhler einzureichen:
weitere blogger nahmen sich dem thema an, die klassischen medien schliefen noch immer:
erst 4-5 tage nach der ausstrahlung des interviews erschienen erste beiträge in klassischen medien, wie spiegel, süddeutsche und welt-online, die die bedeutung der brisanten äusserungen köhlers im interview richtig erkannten. selbstverständlich berichteten sie "exklusiv", als hätte es zuvor keine beiträge dazu im web 2.0 gegeben. "spiegel" zog einen rechtsanwalt zu rate, ohne zu erwähnen, dass im netz bereits strafanzeigen gegen köhler lanciert wurden.

blog- und medienberichte über die rolle der blogger im zusammenhang mit dem Köhler-Rücktritt:
(anmerkung am rande: die klassischen medien und deren ableger im online-markt tun sich noch immer äusserst schwer darin, blogs zu erwähnen oder gar auf die zitierten blogartikel direkt zu verlinken. schade)

31.05.2010

Bundespräsident Köhler tritt zurück, Blogger-Beiträge hatten Folgen

der beitrag im lupe blog über das skandalöse köhler-interview führte zu strafanzeigen gegen den bundespräsidenten. köhler gab heute seinen rücktritt bekannt. 

bundespräsident köhler fühlt sich falsch verstanden

vor fast eine woche spielte mir ein leser meines blogs ("fathermorgana") den mitschnitt des skandalösen interviews zu, das bundespräsident horst köhler auf der rückreise aus afghanistan dem deutschlandfunk gab. köhler gab zu verstehen, dass zur verteidigung wirschaftlicher interessen deutschlands auch militärische massnahmen notwendig sein können, zum beispiel um freie handelswege zu gewährleisten. der deutschlandfunk versteckte das vollständige interview rasch auf einer archivseite und brachte auf der hauptnachrichtenseite nur eine gekürzte zusammenfassung.
nach dem ausführliche Beitrag zum skandalösen Köhler-Interview (inkl. ungekürztem interview) im Lupe-Blog nahm die webseite "Bundeshorst" den ball auf und lancierte eine Strafanzeige gegen Horst Köhler. erst ein paar tage nach den blogger-reaktionen berichteten die printmedien über die vorkommnisse. nun hat die affaire mit dem sofortigen rücktritt von horst köhler den höhepunkt erreicht.

der wortlaut der rücktrittserklärung:
«Meine Äusserungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr am 22. Mai dieses Jahres sind auf heftige Kritik gestossen. Ich bedauere, dass meine Äusserungen in einer für unsere Nation wichtigen und schwierigen Frage zu Missverständnissen führen konnten. Die Kritik geht aber so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären. Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung. Sie lässt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen.
Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten - mit sofortiger Wirkung. Ich danke den vielen Menschen in Deutschland, die mir Vertrauen entgegengebracht und meine Arbeit unterstützt haben. Ich bitte sie um Verständnis für meine Entscheidung.
Verfassungsgemäss werden nun die Befugnisse des Bundespräsidenten durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Ich habe Herrn Bürgermeister Böhrnsen über meine Entscheidung telefonisch unterrichtet, desgleichen den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages, die Frau Bundeskanzlerin, den Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und den Herrn Vizekanzler.
Es war mir eine Ehre, Deutschland als Bundespräsident zu dienen.»
nachtrag: plötzlich bemerken klassische medien, dass es doch blogger waren, die den köhler - interview - stein ins rollen brachten (siehe kommentare). dabei erwähnen die einzelnen medien immer wieder andere blogger als beispiele. dies zeigt doch, dass die aktion breit gestreut war und wir blogger doch eine gewisse macht oder einfluss haben, wenn wir am gleichen strick ziehen.
nachtrag 2: habe einen blick in den blog-rückspiegel geworfen: Köhler weggebloggt: Welche Rolle spielten Blogger beim Rücktritt des Bundespräsidenten? (viele links zu bloggern, welche sich in den letzten 7 tagen dem thema annahmen).
.......
Links dazu:
der beitrag im lupe-blog, der zu den strafanzeigen führte:
Brisantes Köhler-Interview - wir bringen es im Original (Update)
das Original-Interview via Youtube: Das brisante Köhler-Interview über den Einsatz in Afghanistan

27.05.2010

CDU-Sprecher zum Köhler-Interview: "Alles nicht so gemeint, seine Äusserungen waren nur missverständlich"

das skandalöse horst köhler - interview (video und mitschrift) wirft immer grössere wellen. der bundespräsident hatte gegenüber dem deutschlandfunk gesagt, dass deutschland zur wahrung seiner wirtschaftlichen interessen auch zu militärischen mitteln greifen müsse. als beispiel für diese interessen nannte er "freie handelswege". nach dem lupe-bericht darüber (link zu beginn der einleitung), wurde eine strafanzeige gegen bundespräsident köhler lanciert. 
nun sah sich sogar der deutschlandfunk genötigt, zu reagieren: sie liessen köhlers parteikollege ruprecht polenz zu wort kommen: "war alles gar nicht so gemeint", meint der "verteidiger" von horst köhler, vorsitzender des auswärtigen ausschussen, seines zeichens cdu-mitglied:

passagen aus dem interview im deutschlandfunk:

Armbrüster:
 Wenn Horst Köhler von Arbeitsplätzen und Handelsrouten spricht, die in Afghanistan verteidigt werden, ist das dann die offizielle Linie der deutschen Außenpolitik?


Polenz: Ich glaube, der Bundespräsident hat sich hier etwas missverständlich ausgedrückt. Er wollte keine neue Militärdoktrin für Deutschland verkünden, sondern nur deutlich machen, dass Deutschland mit seinem Einsatz in Afghanistan einen Beitrag zur internationalen Sicherheit und Stabilität leistet, und der Hinweis darauf, dass natürlich von der Stabilität Afghanistans auch die Stabilität in der Region - denken Sie daran, dass Länder wie Pakistan an Afghanistan angrenzen -, dass das davon abhängt und dass wir eben ein Interesse daran haben müssen, dass solche Instabilitäten möglichst nicht entstehen, und dass wir davon natürlich auch in einer globalisierten Welt betroffen wären, auch wenn das scheinbar weit entfernt ist.

Armbrüster: Sie sagen jetzt, er habe sich etwas unmissverständlich ausgedrückt.

Polenz: Missverständlich ausgedrückt!

Armbrüster: Missverständlich ausgedrückt. Dafür spricht er aber sehr ausführlich über dieses Thema. Was meint er denn zum Beispiel, wenn er im Zusammenhang mit Afghanistan davon spricht, dass wir freie Handelswege wahren müssen?

Polenz: Nein! Ich würde den Zusammenhang mit Afghanistan hier nicht herstellen. Aber natürlich haben wir ein Interesse an freien Handelswegen, wie die Welt insgesamt. Sie sehen das ja beispielsweise am internationalen Einsatz gegen Piraterie am Horn von Afrika. Allerdings ist hier selbstverständlich die Voraussetzung ein klares, völkerrechtliches Mandat und ein multilaterales Vorgehen. Das ist für Deutschland die Voraussetzung.



Armbrüster: Können Sie denn verstehen, dass wir dazu jetzt jede Menge Hörerpost bekommen?

Polenz: Das kann ich verstehen. Das liegt an der etwas missverständlichen Formulierung.

Armbrüster: Laut Mandat soll die Bundeswehr in Afghanistan helfen, das Land zu stabilisieren. Von wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik ist dort nicht die Rede. Geht Horst Köhler da etwas über das Mandat hinaus?

Polenz: Nun, ich glaube, er hat zwei Dinge jetzt in einem Interview angesprochen, auf die wir uns natürlich beide konzentrieren müssen, die aber jetzt speziell, was Afghanistan anbetrifft, nicht miteinander zusammenhängen. Selbstverständlich haben wir ein Interesse an freiem Zugang zu den Rohstoffen. Unsere Industrie hängt vielfach von seltenen Rohstoffen ab, die es anderswo auf der Welt gibt. Aber selbstverständlich ist das nicht eine Sache, die wir mit einer Art Kanonenpolitik sichern könnten. Das meint auch der Bundespräsident nicht, sondern er sagt, die Außenpolitik muss sich auch darum kümmern, und das tut sie auch, indem etwa im Wege der WTO-Abkommen oder bilateraler Abkommen die Bundesregierung, auch die Europäische Union, Wert darauf legt, dass die Unternehmen freien Zugang auf den Märkten zu solchen Rohstoffen haben. Aber das hat nichts mit Militäreinsätzen zu tun, und das sollte man auch auseinanderhalten.

Armbrüster: Aber Horst Köhler hat das Ganze ja im Zusammenhang mit dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan gesagt!

Polenz: Ja, und die Reaktion ihrer Zuhörerinnen und Zuhörer zeigt ja, dass das keine besonders glückliche Formulierung war, um es vorsichtig auszudrücken, und deshalb möchte ich hier noch mal die Position deutlich machen, die der Deutsche Bundestag in dieser Frage einnimmt. Das Mandat, was wir auf Antrag der Bundesregierung beschlossen haben, ist ein Mandat zur Stabilisierung Afghanistans, und der Hauptgrund dafür ist regionale und internationale Sicherheit, auch deutsche Sicherheitsinteressen, aber nicht deutsche Handels- und Rohstoffinteressen.

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zum ganzen interview mit dem cdu-mann polenz geht es hier
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siehe auch: Bundespräsident Horst Köhler singt "Deutschland, Deutschland, ..." (video)

Video: Köhler singt: "Deutschland, Deutschland, ..."

jeder deutsche weiss, wenn er die nationalhymne singt, dass man vom ehemaligen "deutschlandlied" nur noch die dritte strophe singt. die nazi-belastete erste strophe ist tabu. doch der bundespräsident stimmte hier frisch fröhlich die erste strophe an. irgendwie passt der peinliche schnitzer (übrigens kein fake) des bundespräsidenten horst köhler zum brisanten interview, das er vor tagen dem deutschlandfunk gab. in jenem interview erwähnte köhler, dass man notfalls, um die wirtschaftlichen interessen deutschlands wahrzunehmen, mit militärischen mitteln vorgehen müsse. das ganze skandalinterview in text und ton, sowie den link zur daraus erfolgten strafanzeige gegen köhler findet ihr hier: Horst Köhlers Skandal-Interview hat eine Strafanzeige zur Folge