aus unserer reihe olympiafunktionäre: harald f. er war früher katholischer priester:
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08.08.2012
21.04.2012
Bezeichnung "Kindle Touch" fällt Pädophilie-Prävention zum Opfer
im zusammenhang mit der pädophilieprävention muss amazon den produktnamen "kindle touch" ändern. dies entschied das deutsche bundesverfassungsgericht
münchen.dpl. gestern freitag flatterte der rechtsabteilung von amazon an der moosacher-strasse in münchen eine richterliche verfügung des bundesverfassungsgerichtes ins haus. der vertreiber des bekannten e-readers mit touch-funktion muss bis ende juni den produktenamen ändern. verschiedenen landeskriminalämtern sei aufgefallen, dass kurz nach lancierung des "kindle touch" auffallend viele personen, die wegen pädophilieverdachts unter e-überwachung stehen, bei amazon den kindle touch bestellten. auf anfrage des lka-münchen hätte amazon zudem die vermutung bestätigt, dass selbst aus kirchlichen institutionen überproportional viele bestellungen für den e-reader eingegangen seien.
dem verfassungsschutz geht es nur um die irreführende bezeichnung des e-readers, nicht um das produkt an und für sich. "kindle" gelte in vielen dialekten als kosewort für kleines kind. im zusammenhang mit "touch" wecke dies für gefährdete personen unehrbare assoziationen.
amazon hält sich mit einer stellungnahme noch zurück.
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| auffallend viele "kindle touch" -bestellungen aus kirchlichen kreisen |
münchen.dpl. gestern freitag flatterte der rechtsabteilung von amazon an der moosacher-strasse in münchen eine richterliche verfügung des bundesverfassungsgerichtes ins haus. der vertreiber des bekannten e-readers mit touch-funktion muss bis ende juni den produktenamen ändern. verschiedenen landeskriminalämtern sei aufgefallen, dass kurz nach lancierung des "kindle touch" auffallend viele personen, die wegen pädophilieverdachts unter e-überwachung stehen, bei amazon den kindle touch bestellten. auf anfrage des lka-münchen hätte amazon zudem die vermutung bestätigt, dass selbst aus kirchlichen institutionen überproportional viele bestellungen für den e-reader eingegangen seien.
dem verfassungsschutz geht es nur um die irreführende bezeichnung des e-readers, nicht um das produkt an und für sich. "kindle" gelte in vielen dialekten als kosewort für kleines kind. im zusammenhang mit "touch" wecke dies für gefährdete personen unehrbare assoziationen.
amazon hält sich mit einer stellungnahme noch zurück.
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