volksinitiative zur einführung der todesstrafe darf gestartet werden
bekloppte schweiz: da wollen 7 einzelpersonen eine volksinitiative starten, die im schweizer ländle die todesstrafe für schwerverbrechen (sexuelle kindesmisshandlungen mit todesfolge) einführt. die initianten liessen den initiativtext amtlich prüfen und kriegten von den behörden die bewilligung, mit der unterschriftensammlung zu beginnen, obwohl die volksinitiative eindeutig gegen die menschenrechtskonvention verstösst. dies kümmert die schweizer behörde allerdings nicht, da sie die volksinitiative vor dem start der unterschriftensammlung nur auf formale aspekte prüft.
inhaltlich:
die initianten wollen mit der todesstrafe "den opfern (also den missbrauchten und anschliessend getöteten kindern) ihre würde wieder zurückgeben". bei allem verständnis für rachegelüste von angehörigen ermordeter kinder: es wäre toll, wenn sich initianten solch unchristlicher volksinitiativen einmal in ländern, in denen die todesstrafe eingeführt ist, über den erfolgsfaktor informieren würden. wer die kriminalitätsrate in amerika, trotz todesstrafe, einmal genauer ansieht, der müsste eigentlich einsehen, dass diese strafmethode absolut keine abschreckende, präventive wirkung hat. sie befriedigt einzig unchristliche rachegelüste.
die lehren für die schweiz:
nicht nur für das image der schweiz ist es höchste zeit, dass volksinitiativen vor beginn der unterschriften-sammlung formal und rechtlich geprüft werden. so dass es in zukunft nicht mehr möglich ist, dass volksabstimmungen durchkommen, die gegen völkerrecht, resp. die menschenrechtskonvention verstossen, wie dies in den letzten jahren mit der minarett-initiative, der verwahrungsinitiative, der verjährungsinitiative der fall war.
update, 12 uhr: die initianten haben kalte füsse gekriegt und die initiative zur einführung der todesstrafe wieder zurückgezogen.
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videobeitrag des schweizer fernsehens:
Umstrittene Todesstrafen-Initiative