schweiz.sln. wer mit mindestens einem rad die parkfeldabgrenzung berührt, der muss in der schweiz ab sofort mit einer saftigen busse zwischen 100 und 200 franken rechnen. im wiederholungsfall wird eine wiederholung der praktischen fahrprüfung angeordnet
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100.- müsste dieser deutsche autofahrer hinblättern |
gery balmer, chef des bundesamtes für verkehr (
bav) sieht viel positives in der heute neu eingeführten regelung: "es gibt leider immer öfters autofahrerinnen oder autofahrer, die wegen unvermögens oder manko im sozialverhalten praktisch zwei parkfelder benutzen." sandhuber beschreibt, was viele autofahrer ärgert. aus angst vor kratzern, stellen vorwiegend offroader-fahrer ihre kurzstreckenlastwagen so hin, dass daneben kein konkurrent mehr platz hat. rund 30% der fahrer parken so ein, weil sie ihr überdimensioniertes fahrzeug nicht beherrschen, 40% aus purem egoismus und 30% aus angst, ansonsten einen kratzer zu riskieren.
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dieser autofahrer müsste sogar 200.- hinblättern, weil er
mit beiden rädern deutlich über der abgrenzung ist |
wer vom parkwächter erwischt wird, muss einen glatten hunderter hinblättern. "
das scheint zwar viel zu sein, aber jene klientel, die so parkiert, gibt eh viel geld für ihr auto aus." zudem würden hohe bussen solche einparksünder abschrecken. "
wer heute im öffentlichen verkehr schwarz fährt, blättert ähnlich hohe beträge hin und eine simple parkbusse wegen zeitüberschreitung kostet auch bereits fast die hälfte davon. zudem nutzt dieser falschparkierer ja eigentlich zwei parkfelder", sandhuber abschliessend. wer übrigens mit zwei rädern ganz über der abgrenzung ist, zahlt 200 franken. im wiederholungsfall wird eine erneute praktische fahrprüfung angeordnet, wegen des verdachtes auf nichtbeherrschen des fahrzeuges. einige automobilverbände haben bereits ihren protest deponiert: "
ungeheuerlich, das sind reine verkappte sparmassnahmen, auf kosten der autofahrer" meint stephan grötzinger, präsident des grössten automobilclubs der schweiz. schuld seien ja meist die parkierer davor, die durch ihr schräges einparkieren gar keine andere möglichkeit offen liessen, als selbst auch schräg einzuparken. "
ich hoffe, dass möglichst viele autofahrer beim bundesamt für verkehr (adresse unten) per email protest einlegen" der tcs-chef weiter.
bussenbestimmungen: diese parkbussen gelten in allen kantonen der schweiz. egal ob auf gebührenfreien oder gebührenpflichtigen parkplätzen, egal ob in der stadt oder vor dem einkaufszentrum auf der grünen wiese. die höhe der parkbusse ist allerdings aus gründen der souveränität der kantone verschieden hoch. bis die detaillierten angaben beim bav aufgeschaltet sind, können sich interessierte direkt beim baz via telefon oder email über die höhe der bussen in den einzelnen kantonen erkundigen:
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bundesamt für verkehr:
Bundesamt für Verkehr BAV
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)58/ 462 57 11
email: info@bav.admin.ch
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