07.02.2012

Dürfen Zeitungen "raubkopieren"? - ein Beispiel der Schaffhauser Nachrichten


  • update1 8.2.12 -  neiningers ausreden gegenüber m. bütler
  • update2 8.2.12, - neiningers stellungnahme im eigenen blatt
  • update3 8.2.12 - urs rauber (nzz) über neininger auf twitter / kritik auf twitter sei schwarmdummheit, so neininger
  • update4 8.2.12 - tagesanzeiger (maurice thiriet) bringt gefälligkeitsartikel für chefredaktor neininger
  • update5 9.2.12 - kommentar (nick lüthi) in der medienwoche
  • update6 11.2.12 - neininger und der deutsche journalistenverband
  • update7 12.2.12 - warum keine zeitung neininger kritisierte

die schaffhauser nachrichten druckte ungefragt, unhonoriert und ohne das wissen und einverständnis der autorin, einen ganzen beitrag aus dem blog batz.ch (forum für schweizer wirtschaftpolitik) in der printausgabe der zeitung ab. 

sn, 26.1.2012
monika bütler (professorin für volkswirtschaftslehre an der universität st. gallen) zeigt sich in ihrem aktuellen beitrag auf dem blog batz.ch zu recht verärgert darüber, dass die schaffhauser nachrichten unter chefredaktor norbert neininger am 26. januar 2012 - ohne ihr wissen - einen ihrer batz-artikel ganz abdruckte. dies sogar so, dass es den anschein machte, sie hätte den beitrag exklusiv für die schaffhauser nachrichten verfasst:
"Mein Beitrag wurde zudem innerhalb einer Pro- und Contra Debatte zur Initiative des HEV verwendet. (Ob Hans Egloff – mein fiktives Gegenüber – wohl etwas davon wusste?). Unter diesen Bedingungen ist es auch klar, dass die Zeitung den batz.ch als Quelle nicht nennt."
bemerkt hatte sie das "raubkopieren" der zeitung erst, als sie per mail dankesschreiben erhielt:

“Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag in der gestrigen Ausgabe der Schaffhauser Nachrichten”, schrieb mir eine Leserin der Schaffhauser Nachrichten vor rund 10 Tagen. Drei weitere ähnliche emails folgten. Dumm war nur, dass ich mich nicht an einen solchen Beitrag in den Schaffhauser Nachrichten (nach eigenen Angaben: Schaffhauser Intelligenzblatt) erinnern konnte.
ärgerlich sei auch, dass das "schaffhauser intelligenzblatt" (betitelung steht so im kopf der zeitung)  sinnverändernd redigiert habe. so zum beispiel den titel ersetzt:
"Die von den Schaffhauser Nachrichten publizierte Version unterscheidet sich von meinem ursprünglichen Text im Titel (Keinerlei ökonomische Vernunft) und dem ersten Satz, der dem Beitrag eine andere Stossrichtung und Tonalität gab. Im ursprünglichen Text drückte ich mein Unverständnis für die Unterstützung des Bausparens durch die zwei Kammern des Parlaments aus und nicht ein Unverständnis für die Initiativen.
im detail sah die inhaltlich sinnverändernde textänderung im ersten satz so aus:
Erster Satz des batz-Beitrags: "Das Bausparen soll nach dem Willen der beiden Kammern subventioniert werden." 
Erster Satz des Beitrags auf ShN: "Das Bausparen soll mit der Initiative subventioniert werden."
neininger sehe darin keine urheberrechtsverletzung und wolle den abgedruckten beitrag auch nicht nachträglich honorieren, geschweige denn einen verletzerzuschlag, wie ein rechtsberater im kommentar des batz-blogs rät, bezahlen.
dabei wäre alles so einfach gewesen, schreibt bütler im blog:
Es wäre so einfach gewesen, zu fragen. Und vor allem anständig. Doch die Schaffhauser Nachrichten informierte mich auch später nicht. Auf ein Belegexemplar warte ich noch heute. Ich musste mir den Text via Argus und über das kostenpflichtige (!) Archiv der Schaffhauser Nachrichten selber besorgen. Wären die Leser nicht gewesen – ich wüsste noch heute nichts davon.
zum abschluss zitiert bütler genüsslich aus einem beitrag, den neininger in der nzz zum thema  urheberrechtsverletzungen im internet publizierte:
Den zweiten Abschnitt des Aufsatzes von Norbert Neininger (NZZ, 17. August 2010:”Verlage haben Anrecht auf besseren Schutz”) möchte ich unseren Lesern nicht vorenthalten:
“Programme, Texte, Bilder, Musikstücke, Filme — all das stand plötzlich weltweit zur Verfügung, und es kostete nichts. Und während jeder Turnverein, der seinen Unterhaltungsabend mit Musik untermalte, Urheberrechtsgebühren entrichten musste, gewöhnten sich die (jungen) Menschen daran, dass weder Recht noch Ordnung im Netz gelten. Das Aussergewöhnliche hielten alle für selbstverständlich, und wer darauf hinwies, galt als Ewiggestriger.”
der chefredaktor der schaffhauser nachrichten scheint inzwischen doch kalte füsse bekommen zu haben, der text ist zumindest im archiv der schaffhauser nachrichten nicht mehr zu finden.

kommentar des lupe-blogs:
zeitungen dürfen, ja sollen aus blogs zitieren, genauso, wie wir dies auch umgekehrt tun. allerdings sollte jeder, blogger wie journalist, der ganze beiträge übernehmen will, das einverständnis des autoren einholen. wer zitiert, der soll auch die quellangabe liefern. gegenüber online-zeitungen nehmen blogger diesbezüglich eine vorbildfunktion ein. blogger verlinken fast ausschliesslich auf die zitierte zeitung. umgekehrt ist dies leider nicht immer der fall. textpassagen sinnverändernd  redigieren ist allerdings ein unverzeihliches no-go.
im vorliegenden fall hat norbert neininger als chefredaktor höchst ungeschickt reagiert. ein eingestehen des groben fehlers, mit nachträglichem honorieren (inkl. verletzerzuschlag) wäre wesentlich geschickter und weniger imageschädigend gewesen. aber vielleicht folgt die späte einsicht ja noch.

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update1 - 8.2.2012: im blog batz.ch schildert professorin m. bütler nun, wie neininger seine "raubkopiererei" begründet:
auszug daraus (ganzer beitrag via link unten)
neiningers rechtfertigung:
  • - der Aufsatz “Ausstieg aus der ökonomischen Vernunft” ist auf der Website des Mieterverbandes und anderen Websites verlinkt
  • - der Beitrag ist auf dem Blog schrankenlos zugänglich. Der Blog wird zudem in den Social Media Plattformen annonciert.
  • - auf dem Blog www.batz.ch selber finden sich keine Hinweis, dass die Beiträge urheberrechtlich geschützt sind.
  • - Es heisst dort im Gegenteil unter “Zielsetzung”: “batz.ch soll der Schweizer Öffentlichkeit zeigen, was Schweizer Wirtschaftsprofessoren zu aktuellen Themen der Wirtschaftspolitik denken. Die Initiatoren hoffen, mit dieser Plattform den Graben zwischen akademischer Forschung und öffentlicher Meinung zu verringern”.
Herr Neininger meinte, dass die Redaktion der Schaffhauser Nachrichten einfach dieser Aufforderung nachgekommen sei und durch die Publikation des Blogbeitrags der Schaffhauser Öffentlichkeit gezeigt habe, was ich zu einem aktuellen Thema der Wirtschaftspolitik denken würde.
lupe-kommentar zur rechtfertigung neiningers: sicherlich hat monika bütler in ihrem ärger nicht optimal reagiert, eventuell auch ein zu hohe entschädigungsforderung gestellt. doch die rechtfertigungsversuche von neininger sind zynisch, ironisch, uneinsichtig, stur und völlig ungeschickt, weil imageschädigend für die schaffhauser nachrichten

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update2 - 8.2.2012: 
der druck scheint grösser geworden zu sein. nun reagiert neininger in der schaffhauser nachrichten und rechtfertigt in ähnlich süffisanter art und weise die kopiererei:

sn, 7.2.2012 
neininger schreibt, bütler habe umgehend, kurz und bündig 2500 franken honorar für 55 zeilen verlangt. dass neininger dieses honorar symbolisch hätte einem forschungsinstitut überweisen sollen (also nicht an professorin bütler), verschweigt er gewissentlich.
im blau markierten bereich macht sich chefredaktor neininger über die verägerung der professorin so richtig lustig:
zitat neininger"Diese Schmach soll nicht länger auf der Autorin lasten, und wir halten deshalb fest, dass sie den Text gegen die Bauspar-Initiative nicht etwa für die Leserinnen und Leser der "Schaffhauser Nachrichten" sondern für den schrankenlos und frei lesbaren Blog www.batz.ch verfasst hat"
erneut zynismus, lächerlichmachen und ein spürchen zwangseinsicht ob des öffentlichen druckes. immerhin druckt neininger die sinnverändernden "anpassungen" des textes auch ab.

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update3 - 8.2.2012: ein gefälligkeits-interview mit neininger auf persönlich.com, marke blocher-tv (link unten).
die interviewführung ist sogar noch schwächer, als jene der blocher-sendungen. eine völlig unkritische "zustellung" von stichworten ohne rückfragen. urs rauber, journalist "nzz am sonntag" bemerkt auf twitter zum inhalt der neininger-aussagen, dass dieser es ganz einfach gehabt hätte. er hätte sich nur zu entschuldigen brauchen. weiter twittert lauber dazu:
"Schwarmdummheit" wirft @nneininger nun seinen Kritikern auf Twitter vor. Ziemlich billig... persoenlich.com/news/show_news…
 ... dem bleibt nur anzufügen, dass der geschäftsführer von persoenlich.com, matthias ackeret, von neininger auserkoren wurde, die wöchentlichen blocher-tv-interviewfragen stellen zu dürfen.

update4 - 8.2.12 - gefälligkeitsartikel für neininger im tagesanzeiger (link unten)
jorunalist maurice thiriet nimmt sich der thematik ziemlich einseitig und für neininger parteiergreifend an. er lässt chefredaktor neininger zu wort kommen, bütler hingegen nicht. er bezeichnet neininger als "ausgewiesenen verfechter des urheberschutzes für journalistische leistungen".
leser "martin" fasst in seinem kommentar sehr gut zusammen, warum man thiriets beitrag als gefälligkeitsartikel bezeichnen kann:
  • - Bezeichnet Kritiken im Netz als "Shitstorm" und nicht als legitimen Protest
  • - Verwendung des Konditionals ("hätten")
  • - Reduktion auf "Internetaktivisten", die "monieren"
  • - Website, wo Prof. Bütler schreibt, wird nicht erwähnt ("in einem Ökonomenblog"); die Zeitung von Herrn Neininger hingegen wird erwähnt
  • - Herr Neininger darf Stellung nehmen, Prof. Bütler nicht
  • - Unterstellung, Prof. Bütler sei nicht an einer Einigung interessiert (dabei hat sie einen Vorschlag auf den Tisch gelegt)
  • - Und, notabene, keinerlei Stellungnahme zum eigentlichen Problem, obwohl Maurice Thiriet als Journalist die Problematik nur zu gut kennen müsste
süffisanter schluss des ta-beitrages: .
Gerne drucke man auch den Originaltext noch mal ab, schreibt er (Neininger A.d.Red) Bütler: «Aber, wenn es Ihnen recht ist, ohne die orthografischen Fehler, die unsere Korrekturabteilung bereits ausgemerzt hatte.»
update5 - 9.2.12 - in der medien-woche schreibt nick lüthi einen kommentar (link unten) zum copy&paste der schaffhauser nachrichten und zeigt auf, dass solche vorgehensweisen unter zeitdruck bei printmedien nicht unüblich sind, resp. waren. lüthi schliesst den lesenswerten kommentar mit der bemerkung:
"Die Kritiker sitzen selbst im Glashaus. Wer reinen Gewissens versichern kann, nie im Netz geklaut zu haben, werfe den ersten Stein."
recht hat lüthi. irgendwann hat sich wohl jeder von uns schon einen diesbezüglichen schnitzer geleistet, der schreibende nicht ausgenommen. doch dann heisst es, einsicht zu zeigen, sich zu entschuldigen, anstatt sich über den betroffenen lustig zu machen.


update6 - 11.1.12 - neininger will vom deutschen journalistenverband wissen, wer da gegen ihn getwittert habe (siehe kommentar) und schreibt im samstags-editorial seiner zeitung über die bösen, verleumderischen anonymen twitterer. arbeitssuchenden juristen täte sich da ein grosses betätigungsfeld auf

update7 - 12.2.12 - neininger hat es überstanden, kein einziges printmedium nahm sich diese woche der story an, mal von den zwei oben erwähnten, einseitigen gefälligkeitsartikeln abgesehen. verschont man sich untereinander? hat man schlicht beisshemmungen gegenüber herrn neininger? oder schreibt man lieber nichts über copy&paste, weil ... wie nick lüthy richtig schrieb, man selbst ja auch schon das eine oder andere mal ....

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quellen:

19 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Der Artikel wurde am 26. Februar 2012 veröffentlicht? So eine Glaskugel brauch ich auch ;)

Lupe, der Satire-Blog hat gesagt…

ups, wird geändert

Bobsmile hat gesagt…

Es gibt bereits eine Fortsetzung auf Batz.ch
Oberdreist, wie Herr Neininger dabei das Recht für sich zurechtbiegt.

Lupe, der Satire-Blog hat gesagt…

besten dank, habe den link und einen auszug daraus gleich im blog angefügt

IrlandsCall hat gesagt…

Ich bin gegen jeglichen Urheberrechtsschutz. Denn was sollte es der Menschheit nützen wenn einmal gedachtes nicht nochmal gedacht werden darf? Und warum sollte die Menschheit nicht auch einen Nutzen aus den Ideen eines einzelnen Menschen ziehen dürfen? Mit Urheberschutz wäre die Menschheit noch ohne Kleidung, Fahrzeuge, Werkzeuge, überhaupt alles. Copyright ist Unsinn.

Martin hat gesagt…

Du hast noch vergessen, den Gefälligkeitsartikel bei News-Netz zu verlinken …

nggalai hat gesagt…

@IrlandsCall hier geht es auch darum, dass der Text nicht unwesentlich verändert, ohne Quellennennung abgedruckt aber trotzdem der Autorin zugeschrieben wurde – noch dazu unter dem Anschein, sie hätten den extra für die Zeitung geschrieben.

„Fair Use“ in allen Ehren, ich lasse meine Artikel außer Auftragsarbeiten auch unter CC-Attribution raus. Aber der Umgang mit der Autorin war in diesem Fall unter aller Kanone, und dass der Redaktor ausgerechnet selbst gegen „Urheberrechtsverletzungen“ polterte hätte mich wohl auch dazu gebracht, besagtes Urheberrecht zu bemühen.

Lupe, der Satire-Blog hat gesagt…

newsnetzlink? mal schauen, ob ich den beitrag finde.

Lupe, der Satire-Blog hat gesagt…

@Martin: Habe deinen erwähnten Beitrag nicht gefunden, hast du einen Link oder ein Screenshot oder so was davon?

Martin hat gesagt…

Ich hatte auch gerade wieder Mühe, den Artikel zu finden. Er erschien wohl nur in der gedruckten Ausgabe, ist aber unter folgender URL zu finden:

http://www.tagesanzeiger.ch/ipad/schweiz/Oekonomin-und-Journalist-im-Streit/story/26817794

Martin hat gesagt…

Wieso Gefälligkeitsartikel?

- Bezeichnung als "Shitstorm" und nicht als legitimer Protest
- Verwendung des Konditionals ("hätten")
- Reduktion auf "Internetaktivisten", die "monieren"
- Website, wo Prof. Bütler schreibt, nicht erwähnt ("in einem Ökonomenblog"); die Zeitung von Herrn Neininger hingegen wird erwähnt
- Herr Neininger darf Stellung nehmen, Prof. Bütler nicht
- Unterstellung, Prof. Bütler sei nicht an einer Einigung interessiert (dabei hat sie einen Vorschlag auf den Tisch gelegt)
- Und, notabene, keinerlei Stellungnahme zum eigentlichen Problem, obwohl Maurice Thiriet als Journalist die Problematik nur zu gut kennen müsste

Urs Müller hat gesagt…

Der Tagi-/Newsnet-Artikel ist ja fast peinlich. Da muss der Thiriet irgend etwas intus gehabt haben. Alternativ hat er vom Norbert Neininger nur 80 Franken erhalten und konnte deshalb nichts gescheiteres Schreiben.

DJVBB hat gesagt…

Neininger hat uns angeschrieben und will den Verantwortlichen für unseren Twitter Account wissen, da wir ihn Dieb genannt haben sollen:

DJVBB in Twitter: "Komisch, dass immer die Diebe das Urheberrecht hochhalten. Ich wüsste zu gerne wie sich @nneininger umgekehrt verhalten würde."

"Honi soit qui mal y pense" kann ich da nur sagen. Wir wollten dabei ja nur wissen, ob sich jetzt alle bei den Zeitungen auch bedienen dürfen.

Wir sind zwar kein Schweizer Journalistenverband, sondern der Deutsche und finden, dass Urheber Rechte haben. Dazu gehört neben der Namensnennung auch die angemessene Vergütung.

Ob man dann ein Dieb, Urheberrechtsverletzer oder einfach nur ein schlechter Mitmensch ist, dass mögen andere entscheiden. Artikel zum Urheberrecht sollte er jedoch lieber nicht mehr verfassen. Dass er dann auch noch einen so einseitigen Artikel ohne Beteiligung der Geschädigten schreiben lässt, ist für einen Journalisten eine Schande. Ich hätte eher eine Entschuldigung erwartet!

Lupe, der Satire-Blog hat gesagt…

Beisshemmungen der Printmedien

Interessant ist ja, dass die Zeitungen Beisshemmungen haben gegenüber Herrn Neininger. Keine einzige Printzeitung bisher wagte es, das äusserst dubiose Verhalten des Verlegers "würdigend" zu thematisieren. Vielleicht morgen noch eine Sonntagszeitung. Glaube zwar kaum.

DJVBB hat gesagt…

Das liegt wohl daran, dass die Verleger Leistungsschutzrechte einfordern sowie ständig über die Gratiskultur um Netz schimpfen und dabei laufend selbst die Urheberrechte verletzen.

Herr Neininger ist doch nur ein besonders dreister Fall der Selbstbedienung.

Man sollte das Beispiel Neininger aber nicht einfach zur Seite legen, sondern ihn als besonders übles Beispiel immer wieder erwähnen.

Martin hat gesagt…

Herr Neininger ist, obwohl Kleinst-Verleger aus der Provinz, in der Schweizer Medienszene durchaus einflussreich. In einer Szene, wo Stellen primär aufgrund von Beziehungen vergeben werden, möchte es sich kein Journalist mit ihm verscherzen. Ausserdem dürften viele Mitspieler in der Medienszene, auch Journalisten, die Argumentation von Neininger teilen. Dazu kommt noch, dass der typische Journalist heute nur Journalist werden und bleiben kann, wenn er domestiziertes Verhalten an den Tag legt.

@DJVBB: Wo bleibt der Brief von Neininger? Solche Dinge muss man offenlegen!

Anonym hat gesagt…

Der Gefälligkeitsartikel im Tagi überrascht mich umso weniger, seit ich das hier gefunden habe: http://weblog.hist.net/archives/5451

Martin hat gesagt…

Nun darf sich Neininger auch noch in einer Sonntagszeitung beklagen, erwähnt aber nicht, worum es überhaupt geht:

http://www.sonntagonline.ch/ressort/medien/aktuell/

In Schaffhausen und in der Medienszene haben offensichtlich alle Angst vor Neininger. So war am Wochenende auch von einer Facebook-Karikatur zu lesen, von der sich fast alle, die sie online noch gut fanden, auf Anfrage hin sofort distanzierten.

Anonym hat gesagt…

Gibt es irgendwo noch den Jammertext aus dem Sonntag kürzlich?

Bei Wikipedia kann N.N. auf seine Freunde zählen und seine Sünden werden verschwiegen:

http://de.m.wikipedia.org/w/index.php?title=Norbert_Neininger&action=historysubmit&diff=99975062&oldid=99964028

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