06.07.2010

Hätte Wulff wegen VW-Mandat gar nicht gewählt werden dürfen?

neue rechtliche überlegungen des "art lawyer - magazins", warum die wahl von bundespräsident wulff gar nicht hätte stattfinden können, resp nun ungültig sein könnte:
Wahl von Christian Wulff verfassungsgemäss?

vorgängiger beitrag dazu:
Bundespräsidenten-Wahl ungültig - die rechtlichen Gründe (Update)

2 Kommentare:

  1. FAIL!
    Das Dokument ist datiert auf den 17.6. und spricht vom "jetzige Bundespräsidenten Wulff", der Mitte Juni von seinen Ämtern zurückgetreten sei. Zeitreise gemacht?

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  2. Lupe, der Satire-Blog6. Juli 2010 um 23:26

    vielleicht auch einfach im datum vertippt, der typ

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