sln.bern. mit den kommenden lockerungen vom 11. mai werden schulen geöffnet, beizen- oder fitnessstudio-besuche möglich, auch der öffentliche verkehr findet wieder nach fahrplan statt. doch die begleitmassnahmen für das lockdown werden immer drastischer. so müssen ab dem 11. mai betreiber von fitnesstudios, wirte von gaststätten, busfahrer, bahnkontrolleure über ihre klientel genau buch führen. heisst konkret: name und vorname sowie telefonnummer aufnehmen. wer also seinen namen nicht angibt, erhält kein bier im gartenrestaurant, wer seine telefonnummer verschweigen will, darf nicht mit dem bus in die stadt fahren. diese sicherheitsbestimmungen gelten für alle betriebe oder unternehmen, in denen anzunehmen ist, dass oft mehr als 10 personen im selben raum (gilt auch für fahrzeuge) sind.die regelung gelte auch in grösseren warenhäusern oder discountern, weil dort die räume nicht klar abgetrennt sind, einzig durch gänge. ebenso seien die baumärkte und grossen gartenzenter betroffenen.
damit garantiere man ein rasches contact-tracing, wenn ein neuinfizierter erfasst wird.
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stellenausschreibung: das BAG sucht in zusammenarbeit mit den branchenverbänden 375'000 namen- und telefondaten-erfasser aus dem niedriglohnbereich. interessenten melden sich via:
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www.bag.admin.ch/stellen
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